Kindergeld nach der Schule

• auch nach der Schule und über 18-Jährige können Kindergeld erhalten • Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen sollte das Motto sein • Agentur für Arbeit Neuruppin und Familienkasse Berlin-Brandenburg informiert

27.06.2022 | Presseinfo Nr. 34

Das aktuelle Schuljahr neigt sich in Brandenburg langsam aber sicher dem Ende. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgangs werden es die letzten Sommerferien sein. Viele Eltern sind daher nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.


Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.


Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt der Familienkasse Berlin-Brandenburg die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen, den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit Neuruppin ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.


Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit Neuruppin arbeitsuchend melden.


Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse Berlin-Brandenburg übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Kontakt zur Familienkasse Berlin-Brandenburg

Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Potsdam

Besucheranschrift: Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin

E-Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de

Gebührenfreie Hotlines:

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