Unternehmungsgeist zeigen: Existenzgründung mit Hilfe der Agentur für Arbeit Neuruppin

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – kein einfacher Schritt, aber die Möglichkeit für einen neuen beruflichen Weg. Die Agentur für Arbeit Neuruppin kann dabei mit dem Gründungszuschuss unterstützen.

02.08.2022 | Presseinfo Nr. 44

Einen eigenen Betrieb zu führen, das bringt viel Verantwortung mit sich. Aber es eröffnet auch viele Chancen. Menschen können ihre Ideen verwirklichen, eigenverantwortlich entscheiden, wirtschaftlich unabhängig sein und ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Ganz wichtig bei der Existenzgründung: Sie sollten so gut wie möglich im Vorfeld überlegen, ob und wie Ihre Selbständigkeit am Markt eine realistische Chance hat. Hilfreich ist es auch, wenn finanzielle Rücklagen vorhanden sind. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Gründungszuschuss gefördert werden. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Es handelt sich um eine ganz individuelle Förderung, die nicht nur von persönlichen Voraussetzungen, sondern auch vom regionalen Arbeitsmarkt abhängig ist. Holen Sie sich Unterstützung von uns und lassen Sie sich umfassend von Ihrer Vermittlungsfachkraft beraten. Sie beantwortet gern Ihre Fragen rund um Selbstständigkeit und Gründungszuschuss. Terminanfragen können online oder telefonisch unter 0800 4 555500 gestellt werden.“

In 2021 konnte die Agentur für Arbeit in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz, Oberhavel und Havelland insgesamt 133 Existenzgründungen mit dem Gründungszuschuss unterstützen. In diesem Jahr sind es bereits 72 Förderungen.

Es lassen sich keine expliziten Branchen bzw. Berufsfelder benennen in denen gefördert wird. Bei jeder Gewährung des Gründungszuschusses handelt es sich jeweils um einen Einzelfall der ganzheitlich nach persönlichen Voraussetzungen und dem regionalen Arbeitsmarkt bewertet wird. Wenn zum Beispiel die Arbeitslosigkeit durch eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beendet werden kann, ist eine Förderung durch den Gründungszuschuss nicht möglich (der sogenannte Vermittlungsvorrang).

Existenzgründungen gab es im Bereich kosmetische Fußpflege, in der Werbebranche und auch im Handwerk. So wurden zwei Brüder bei der Gründung ihrer Firma im Baubereich durch die Agentur für Arbeit Neuruppin mit dem Gründungszuschuss unterstützt. Einer von ihnen ist gelernter Maurer. Mit Kind war eine Beschäftigung auf Grund der üblichen Arbeitszeiten in der Branche nur eingeschränkt mit der Kinderbetreuungszeit vereinbart. Der andere war zuvor als ungelernter Bauhelfer tätig. Da er aber keinen Führerschein besitzt, war eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zuletzt erfolglos. Durch die Selbstständigkeit konnten beide ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Weitere Beispiele aus der Region: Eine 38-jährige Frau mit 3 Kindern wurde bei ihrer Existenzgründung als Headhunterin gefördert. Somit ist ihr eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich. Zudem konnte sich Ende 2021 mit Unterstützung der Arbeitsagentur ein junger, dynamischer Wirtschaftspsychologe mit Master-Abschluss als Coach selbstständig machen. Durch den Gründungszuschuss war es außerdem möglich, einen Arbeitslosen bei seiner Existenzgründung zu unterstützen, indem er einen alten Rettungswagen als mobile Tierarztpraxis umbaute.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung
  • Vorrangprüfung der Vermittlung: Die Vermittlungskraft prüft zunächst, ob die Arbeitslosigkeit durch die Vermittlung in eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beendet werden kann. Diese hätte Vorrang vor der Existenzgründung.
  • Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und die Arbeitslosigkeit wird dadurch beendet.
  • Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass das Geschäftsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Banken.

Weiterhin beurteilt die Vermittlungsfachkraft, ob die notwendigen persönlichen Kompetenzen und Kenntnisse vorliegen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Wie diese nachgewiesen können, erfahren Sie im persönlichen Gespräch in einer der Geschäftsstellen der Arbeitsagentur Neuruppin.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

Ein Gründungszuschuss wird zunächst 6 Monate gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Es gilt: Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro. Nach einem halben Jahr können auf Antrag weitere 9 Monate 300 Euro bezogen werden. Dafür muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Gründungszuschuss beantragen

Den Gründungszuschuss muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Vor der Beantragung empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.

Weitere Informationen, Adressen von Anlaufstellen und Check-Listen bietet Ihnen unser kostenfreies Magazin „Durchstarten – Existenzgründung“. Dort finden Sie auch erste Empfehlungen, wie Sie einen Businessplan schreiben.

Sie sind interessiert an einer Existenzgründung und bereits bei der Agentur gemeldet? Kontaktieren Sie uns unter 0800 4 555500 (kostenfrei) oder www.arbeitsagentur.de/neuruppin.