Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein essentieller Bestandteil zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Arbeitsagenturen und Jobcenter, dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. zu verkürzen und einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage zu unterstützen. Dabei ist insbesondere auf die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuwirken.
Die Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt sowie die demografischen Entwicklungen führen zu besonderen Herausforderungen, insbesondere um die anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften – vor allem nach Fachkräften – zu bedienen.
Von besonderer Bedeutung sind deshalb für uns die „abschlussorientierten“ Qualifizierungen von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Berufsabschluss. Daneben stellt ein weiteres Hauptaugenmerkt die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar, deren Fachkenntnisse nicht ausreichen, um den Anforderungen des digitalen Wandels zu begegnen.
Dies gilt sowohl für den Personenkreis der Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten sowie für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist, sodass eine Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen erforderlich ist.
Für die Zielgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Anlerntätigkeiten gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Teilqualifikationen mit dem Ziel, den Berufsabschluss langfristig zu erwerben
- Vorbereitung auf die „Externenprüfung“ bei Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung in einem Beruf
- Betriebliche Einzelumschulung – ggf. mit Vorbereitungskurs zum Erwerb der erforderlichen Grundkompetenzen und Stützunterricht im Rahmen umschulungsbegleitender Hilfen während der Umschulung sowie eine
- überbetriebliche Umschulung bei Bildungsträgern
Für die Zielgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kenntnisse für die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind, kommen Erweiterungs- oder Anpassungsqualifizierungen in Betracht.
Aus der Bildungszielplanung 2024 können Sie die konkret geplanten Eintritte und prognostizierten Bedarfe der Arbeitsagentur Neuwied sowie den dazugehörigen Jobcentern aus den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen entnehmen. Als Grundlage für unsere Planung dienen die Analyse und Bewertung der Entwicklungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit unseren Partnern am Arbeits- und Weiterbildungsmarkt schätzen wir ab, welche Angebote in welchem Umfange notwendig sind, um einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt für die Region zu gestalten.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Bildungsangebote mitteilen. Auch wenn Sie außerhalb dieser Planung noch weitere, interessante Lehrgänge haben melden Sie sich gerne bei uns!
Ansprechpartnerin für Weiterbildungsträger ist die Bildungskoordinatorin der Agentur für Arbeit Neuwied Anna-Lena Menzel. Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: Neuwied.Bildungskoordination@arbeitsagentur.de.