Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zeitnah in Deutschland arbeiten

Die Integration in den Arbeitsmarkt ist für Geflüchtete wie für Verwaltungen und Arbeitgeber eine Herausforderung, jedoch besonders wichtig. Das eigene Einkommen ermöglicht einen höheren Lebensstandard, eine Arbeitsstelle sorgt für gesellschaftliche Integration, schnellere Überwindung der Sprachbarrieren und einen geregelten Alltag.

01.04.2022 | Presseinfo Nr. 22

Um Hürden abzubauen und gemeinsam einen möglichst unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, tauschten sich die Verantwortlichen der Arbeitsagentur, der Stadt und des Landkreises Neuwied aus.

Karl Ernst Starfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur, Bürgermeister Peter Jung und der Erste Kreisbeigeordnete Michael Mahlert besprachen für die Menschen, die im Landkreis Neuwied Zuflucht vor den schrecklichen Ereignissen in der Ukraine gefunden haben, eine vereinfachte Regelung: Als Arbeitserlaubnis gilt für sie zunächst die sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ auf Basis des Aufenthaltsgesetzes, die alle im Landkreis Neuwied gemeldeten ukrainischen Flüchtlinge bei der Kreisverwaltung Neuwied beantragen können. Das Antragsformular (Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG) ist abrufbar auf der Website der Kreisverwaltung Neuwied (www.kreis-neuwied.de/ukraine). Sobald die Fiktionsbescheinigung vorliegt, darf eine bezahlte Tätigkeit aufgenommen werden.

Unterstützung bei der Jobsuche kann die Arbeitsagentur in Neuwied leisten. Karl Ernst Starfeld: „Ab der nächsten Woche werden wir Erfassungsbögen in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache zu den Kompetenzen, Sprachkenntnissen, beruflichen Erfahrungen und anderer für eine Arbeitsaufnahme wichtigen Informationen wie Mobilität auf unserer Homepage https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neuwied/startseite und auf der Internetseite der Landkreise und Verbandsgemeinden bereitstellen. Diese können ausgedruckt, beantwortet und per E-Mail an die Agentur für Arbeit Neuwied gesendet (Neuwied.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de) oder dort abgegeben werden. Danach wird die Agentur zuerst die Menschen, für die eine zeitnahe Arbeitsaufnahme gewünscht und möglich ist, zu persönlichen Terminen einladen.“

Für viele der Geflüchteten wird vor der Arbeitsaufnahme ein vom BAMF geförderter Sprachkurs erforderlich sein. Hierzu können sich Geflüchtete direkt an die Sprachkursträger wenden, die mittels der Internetseite BAMF Navi (https://bamf-navi.bamf.de/de/) mit ihren Angeboten in der Region ausfindig gemacht werden können.

Diejenigen Menschen, die berufliche Abschlüsse erworben haben und als Fachkräfte in Deutschland arbeiten möchten, sollten sich an das regionale IQ-Netzwerk wenden, um ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Hier hilft die Agentur für Arbeit in Neuwied gerne weiter.

Seit einigen Tagen hat die Bundesagentur für Arbeit zentral eine Hotline für Kriegsflüchtlinge eingerichtet, auf der ukrainisch sprechende MitarbeiterInnen zu Themen rund um die Arbeitsaufnahme und Ausbildung (z.B. Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Zugang zu Sprachkursen) zur Verfügung stehen. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter 0911/178-7915 erreichbar.