Qualifizierungschancengesetz: Beschäftigte fit machen für die Zukunft

21.01.2025 | Presseinfo Nr. 9

Digitalisierung und demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und erfordern zunehmend eine Qualifizierung der Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit seit 2019 die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten, die damit einhergehenden Kosten und Arbeitsausfälle aufzufangen.

Dabei ist die Qualifizierung der eigenen MitarbeiterInnen ein wichtiger Ansatz für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, wie Denise Zeuke, Teamleiterin des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Neuwied, bestätigt: „Die Qualifizierung von Beschäftigten ist aus meiner Sicht entscheidend, um Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und wettbewerbsfähig zu halten. In einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt trägt die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden nicht nur zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, sondern stärkt auch die Innovationskraft und Anpassungsfähigkeit der Betriebe. So können Unternehmen durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen Fachkräftemangel entgegenwirken und die Kompetenzen ihrer Belegschaft optimal nutzen.“

Doch was bietet die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz konkret? Im Rahmen des QCG werden Berufsabschlüsse gefördert (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen), sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Es kann für alle Beschäftigten in Anspruch genommen werden.

Dabei können die anfallenden Lehrgangskosten für die Qualifizierung sowie die Lohnkosten für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters im Unternehmen gefördert werden. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine oder nur teilweise Arbeitsleistung erbringen kann. 

Viele ArbeitgeberInnen nutzen bereits die Chance: Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz im Bereich der Agentur für Arbeit Neuwied, der die Kreise Neuwied und Altenkirchen umfasst, auf 150 Fälle. Davon entfielen 85 Fälle auf Umschulungen zum Erwerb eines Berufsabschlusses, zum Beispiel als Pflegefachmann/-frau, AnlagenmechanikerIn Heizung/Klima/Sanitär, BerufskraftfahrerIn oder PapiertechnologIn. 65 Beschäftigte wurden bei Anpassungsqualifizierungen zur Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen gefördert. Dabei reichen die erworbenen Qualifikationen vom LKW-Führerschein, über Praxismanagement bis zum Business-Englisch.

Möchten Sie wissen, ob das Qualifizierungschancengesetz für Sie in Frage kommt? Ihr Spezialist für die Beschäftigtenqualifizierung im Landkreis Altenkirchen ist Gunder Jurdzinski. Im Landkreis Neuwied sind Stefan Gilles und Sören Wirtz Ihre Ansprechpartner. Eine erste Beratung erhalten Sie von Ihrem Hauptbetreuer beim Arbeitgeberservice. 

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