Qualifizieren und Ausbilden: Hilfe und Unterstützung für Arbeitgeber
Qualifiziern und Ausbilden in der Krise. Unterstützungsangebote für Arbeitgeber und Betriebe
Heute qualifizieren für die Aufgaben von morgen
Das Thema Digitalisierung und damit auch das Thema Qualifikation von Beschäftigten ist in aller Munde. Die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu qualifizieren, dass sie anstehende Aufgaben erfüllen können, dient der Fachkräftesicherung von morgen. Die Regierung hat dafür neue Möglichkeiten geschaffen: Seit Ende Mai dieses Jahres ist das sogenannte Arbeit-von-morgen-Gesetz in Kraft, dessen Ziel es ist, vom Strukturwandel betroffene Branchen beim Übergang in neue Beschäftigung zu unterstützen. Durch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen soll eine langfristige Beschäftigung gesichert werden. Zum 01. Oktober treten neue Fördermöglichkeiten in Kraft:
- Erhöhte Zuschüsse zu Lehrgangskosten bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter
- Erhöhte Arbeitsentgeltzuschüsse bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter
Abschlussorientierte Weiterbildungen geringqualifizierter Beschäftigter werden beispielsweise mit bis zu 100 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss gefördert, Lehrgangskosten werden hier in voller Höhe übernommen.
Die Bestimmungen sind sehr differenziert, hier finden Sie Details zum Gesetz. Rufen Sie den Arbeitgeberservice gerne an und lassen Sie sich beraten!
Ausbilden in der Krise? Aber ja!
Es erfordert Mut, in den jetzigen Zeiten neue Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen einzustellen. Wer den aufbringt und Azubis einstellt, wird unterstützt durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf anbieten oder in den bundes- und landesrechtlichen praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen, können gefördert werden. Sie erhalten:
- Eine Ausbildungsprämie, wenn Sie die Anzahl der Azubis beibehalten von 2.000 Euro
- Eine Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Azubis erhöhen von 3.000 Euro
- Einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung von 75 Prozent der Bruttovergütung
- Eine Übernahmeprämie bei Anstellung eines Azubis aus einem anderen Betrieb in Höhe von 3.000 Euro
Detaillierte Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier. Die Förderungen sind befristet bis 30.06.2021. Wenn Sie nähere Informationen brauchen oder Fragen haben, melden Sie sich Ihrem Arbeitgeberservice – wir beraten und unterstützen Sie gerne!
Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern