Wer e-Service und Hotline nutzt, kann sich schützen
Angesicht der bundesweiten Ausbreitung des Coronavirus kommt der Gesundheitsvorsorge der Kundinnen und Kunden in öffentlichen Gebäuden große Bedeutung zu.
Als Behörde mit täglich vielen Besuchern sind die Arbeitsagentur sowie die Jobcenter daran interessiert, die Ansteckungsgefahr für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Persönliche Vorsprachen in den Dienstgebäuden können in vielen Fällen vermieden werden. Kundinnen und Kunden wird daher die telefonische Klärung oder die Nutzung des e-Services online nahegelegt.
Für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit gilt Folgendes:
Das Service-Center ist unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei erreichbar.
Mit den e-Services auf www.arbeitsagentur.de können sich Jobsuchende online arbeitsuchend melden, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, Erkrankungen, Adressänderungen und vieles mehr mitteilen. Arbeitslosmeldungen müssen nach wie vor persönlich erfolgen, so besagt es der Gesetzgeber. Firmen können freie Stellen melden und Arbeitgeberbescheinigungen elektronisch übermitteln. Der Service steht für alle mobilen Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet zur Verfügung.
Kundinnen und Kunden in der Betreuung der Jobcenter haben folgende Alternativen:
Auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 können Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen online abgerufen werden. Darüber hinaus sind die Jobcenter wie folgt zu erreichen:
Jobcenter Nordhausen
Telefon: 03631 / 650129
Fax: 03631 / 650852
E-Mail: Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de
Jobcenter Kyffhäuserkreis
Telefon mit dem jeweiligen Ansprechpartner
Fax: 03632 / 616465
E-Mail: Jobcenter-Kyffhaeuserkreis@jobcenter-ge.de