Weiterbildungen können gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfolgen. Eine finanzielle Unterstützung ist für Neueingestellte, wie für langjährig Beschäftigte möglich. Eine nachhaltige Qualifizierungsbegründung ist zwingend erforderlich. Ausgenommen ist eine Förderung bei Qualifizierungen, zu denen aufgrund dritter Bestimmungen eine Verpflichtung besteht.
Eine Förderung muss rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung beantragt werden.
Beschäftigte, die Leistungen eines Jobcenters erhalten, können grundsätzlich durch das für sie zuständige Jobcenter gefördert werden. Ihren zuständigen Ansprechpartner nennen wir Ihnen gerne.