Finanzielle Unterstützung für junge Menschen in Ausbildung

Antragstellung online möglich

28.07.2023 | Presseinfo Nr. 30

Die Agentur für Arbeit bietet Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an. Die Beantragung ist online oder persönlich möglich. Die Förderberechtigung ist abhängig von Wohnsituation und Einkommen. Für viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger markiert der Ausbildungsstart nach den Sommerferien einen bedeutenden Lebensabschnitt. Einige stehen vor der Herausforderung, eine eigene Unterkunft zu finden, da die Entfernung zum Ausbildungsbetrieb von der elterlichen Wohnung zu weit ist. Um diese finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, bietet die Agentur für Arbeit Unterstützung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe, auch bekannt als BAB, an. Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Meine eServices“. Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, muss dies einmalig machen und kann dann künftig auch das gesamte andere Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Jugendliche haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bei betrieblicher, außerbetrieblicher oder Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme (BvB). Für schulische Ausbildungen besteht kein BAB-Anspruch, aber gegebenenfalls können Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden. Um förderberechtigt zu sein, müssen Auszubildende außerhalb des Elternhaushalts wohnen und die Ausbildungsstätte in angemessener Zeit nicht erreichen können. Die Höhe der BAB hängt vom Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten und der Eltern sowie der Art der Unterbringung ab. Ausnahmen gelten für bestimmte Lebensumstände wie das Alter, die Ehe oder Lebenspartnerschaft, das Zusammenleben mit Kindern oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen.

Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Antragsunterlagen und weiterführende Informationen können auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Agentur für Arbeit Oschatz abgeholt werden.

Mehr dazu unter www.arbeitsagentur.de/eservice.