Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Inklusion weiter stärken

29.11.2023 | Presseinfo Nr. 43

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am
3. Dezember werben die Arbeitsagentur Oschatz und das Jobcenter
Nordsachsen für die Stärken und Potenziale von Menschen mit Handicap.

„Wir beraten bei der richtigen Arbeitsplatzgestaltung, finden die passenden
Bewerberinnen und Bewerber und können finanziell unterstützen. Eingliederungszuschüsse,
Ausbildungszuschüsse, Probearbeit oder Beschäftigungsprämien
sind einige Beispiele dafür, um den Weg in Beschäftigung zu ebnen.
Die meisten Menschen mit Handicap sind hochmotiviert, leistungsfähig und
bringen für Unternehmen einen Mehrwert. Dafür brauchen sie eine faire
Chance“, wirbt Arbeitsagenturchefin Susan Heine.


Von den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in den
beiden Landkreisen Leipzig und Nordsachsen erfüllen gegenwärtig etwa 36
Prozent die gesetzliche Beschäftigungspflicht.
„Menschen mit Beeinträchtigungen haben für uns keine Behinderung, sondern
mindestens eine besonders ausgeprägte Kompetenz. Diese versuchen
wir bei jedem Einzelnen herauszufinden und durch verschiedenen Instrumenteneinsatz
bis zur Integration zu fördern. Wir beraten Arbeitgeber und motivieren,
die eventuell aufkommenden Vorurteile abzubauen“, erklärt Ricardo
Donat, Geschäftsführer des Jobcenter Nordsachsen.
Agentur für Arbeit und Jobcenter Nordsachsen stehen für Vielfalt. Beide zeigten
auch dieses Jahr Flagge und präsentierten im vergangenen Sommer die
Wanderausstellung „Weil Vielfalt fetzt“.


Hintergrund:
871 Schwerbehinderte waren Ende Oktober im Arbeitsagenturbezirk Oschatz arbeitslos
gemeldet; 55 Menschen bzw. 6,7 Prozent mehr als im Oktober des Vorjahres. Damit sind 6,2
Prozent aller Arbeitslosen schwerbehindert. Rund Dreiviertel von ihnen verfügt über eine abgeschlossene
schulische oder betriebliche Ausbildung. Die meisten Arbeitslosen mit Handicaps
haben also formal gute Voraussetzungen für eine Integration ins Berufsleben.
Die Zahl Schwerbehinderter, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, stieg von 2010
bis 2021 um mehr als ein Viertel auf zuletzt 2.554 Arbeitnehmer/-innen. Hinzu kamen 780
sog. gleichgestellte Arbeitnehmer/-innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
sind.

 

Informationen über Regelungen und Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
gibt es beim gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenter
Nordsachsen – persönlich oder telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4
5555 20. Die Beratungs- und Vermittlungsangebote, sowie die finanzielle oder technische
Unterstützung hängen immer davon ab, was die behinderte Arbeitskraft benötigt bzw. welche
Ausstattung beim Betrieb erforderlich ist.


Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige
Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist –
wenn er dadurch Hilfen z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt.


Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX, wenn vom Versorgungsamt
ein Grad der Behinderung 50 oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad
alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.


Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn
die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.


Beschäftigungspflicht
Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich
verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung
oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung
eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine
Mehrfachanrechnung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt
behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder, wenn Betriebe behinderte Jugendliche
ausbilden.


Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe
entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die
Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern.
Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.