Neue Wege, gleiches Ziel

Jessica Göke und Alessandro Canetto absolvieren außerbetriebliche Ausbildung – in einem Betrieb Nach der Schule startet das Berufsleben. Doch was, wenn die Bemühungen um eine betriebliche Ausbildungsstelle erfolglos bleiben? Oder die zunächst begonnene Ausbildung vorzeitig abgebrochen werden muss? In solchen Fällen kann die außerbetriebliche Ausbildung (BaE Koop), die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, eine Option sein – wie auch für Jessica Göke und Alessandro Canetto.

29.07.2022 | Presseinfo Nr. 81

Der Rewe Regina Widmer in Sennelager ist der Arbeitsplatz von Jessica Göke und Alessandro Canetto. Ihr Ausbildungsbetrieb ist jedoch der Bildungsträger Kolping Bildungszentren OWL – denn sie absolvieren eine außerbetriebliche Ausbildung. Wie aus der Bezeichnung „außerbetrieblich“ und der gelebten Arbeitsrealität in einem Betrieb ein Schuh wird, erklärt Markus Beninca, Teamleiter der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Paderborn: „Jessica Göke und Alessandro Canetto absolvieren eine sogenannte außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE Koop). Diese Förderung der Agentur für Arbeit ermöglicht es, einen Ausbildungsvertrag mit einem Bildungsträger abzuschließen, der Ausbildungsalltag selbst findet aber zum größten Teil in einem Kooperationsbetrieb beziehungsweise in der Berufsschule statt. Der Bildungsträger unterstützt derweil in Sachen Nachhilfe in Theorie und Praxis, Prüfungsvorbereitung oder Alltagsproblemen im Ausbildungsbetrieb.“ Sozialpädagogische Arbeit rundet mit und um die Auszubildenden während der Ausbildung die BaE Koop den Kolping Bildungszentren OWL qualifiziert ab.

„Wir sind hier ganz „normale“ Auszubildende, der Unterschied zur betrieblichen Ausbildung liegt lediglich in der Unterstützung, die wir zusätzlich erfahren“, berichtet Jessica Göke. Alessandro Canetto fügt hinzu: „Maximal einmal in der Woche sind wir bei Kolping, um dort theoretische Unterstützung zu bekommen.“ Ansonsten absolvieren beide eine normale kaufmännische Ausbildung, inklusive Berufsabschluss.

„Die BaE bietet fachtheoretische und fachpraktische Unterstützung“, weiß Berufsberaterin Miriam Schulte, die diese Förderung in ihrem beraterischen Alltag regelmäßig einbindet, um möglichst vielen Jugendlichen auf dem Weg zum Berufsabschluss zu helfen. „Schließlich erwirbt am Ende einer BaE einen ganz normalen Berufsabschluss, hat Anspruch auf Ausbildungsvergütung, ist sozialversichert und alle Kosten für Arbeitgeber und Auszubildende werden von der Agentur für Arbeit übernommen“, betont sie. Beim Bildungsträger Kolping Bildungszentren OWL stehe den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein erfahrenes Team an Ausbilderinnen und Ausbildern, an Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen zur Seite.

Regina Widmer ist Inhaberin des REWE-Markts in Sennelager und somit diejenige, die mit Kolping OWL den Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Dadurch hat sie im Betriebsalltag zwei Auszubildende gewonnen, die Pflichten des Ausbildungsbetriebes übernahm aber der Bildungsträger. „Das war zunächst natürlich eine gute Option, denn so konnten wir die beiden kennen lernen, in Ruhe schauen, ob es klappt, und hatten auch immer die Unterstützung von Kolping in der Hinterhand, wenn es mal Herausforderungen gab. Aber jetzt nach einem Jahr kann ich sagen: Die beiden haben uns mit ihrer Motivation und ihrem Einsatzwillen voll überzeugt. Deshalb haben wir uns entschieden, beide zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres in eine reguläre betriebliche Ausbildung bei uns zu übernehmen.“

„Eine solche Laufbahn ist zwar für den Erfolg der Förderung nicht zwingend notwendig – der Berufsabschluss steht auch ohne Übernahme in den Betrieb am Ende einer außerbetrieblichen Ausbildung – aber wir freuen uns natürlich über solche Entwicklungen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch den Betrieb an die Auszubildenden, denn ab diesem Moment übernimmt das Unternehmen die volle Verantwortung für die Ausbildung der beiden. Und nicht zuletzt zeigt es, dass das Konzept der außerbetrieblichen Ausbildung ein Erfolg ist“, so Beate Lewandowski, Mitarbeiterin der Kolping Bildungszentren OWL.

Eine Teilnahme an einer außerbetrieblichen Ausbildung ist grundsätzlich möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt und noch keine berufliche Erstausbildung absolviert oder ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde. „Aber natürlich ist es eine Förderung nur für solche Menschen, die auch darauf angewiesen sind. Das heißt, dass im Voraus alle anderen Optionen ausreichend ausgeschöpft sein müssen – dann ist die außerbetriebliche Ausbildung ein Weg, den wir gut und gerne fördern“, so Teamleiter Markus Beninca. Bei Interesse kann man sich unverbindlich bei der Berufsberatung unter Paderborn.Berufsberatung@arbeitsagentur.de informieren.