Aufgaben
Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Passau sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung
Unsere Geschäftsleitung
Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Passau: Herr Dr. Klaus Stein
Geschäftsführer Operativ: Herr Hermann Käser
Geschäftsführer Interner Service: Herr Matthias Dengler
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Passau sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.
Mitglieder des Verwaltungsausschusses:
- Gruppe der Arbeitnehmer: Erich Starkl, Rüdiger Kindermann, Johanna Granat, Georg Schmid, Robert Scherer (stellv.), Richard Kaltenhauser (stellv.)
- Gruppe der Arbeitgeber: Frank Kubitschek, Roswitha Berge, Christian Erntl, Sandra Nill, Gertraud Jungwirth (stellv.), Jutta Schmalzbauer-Liebl (stellv.)
- Gruppe der Öffentlichen Körperschaften: Peter Schmid, Helga Weinberger, Jürgen Dupper, Gerlinde Kaupa, Jella Teuchner (stellv.), Judith Wunder (stellv.)