Weiterbildung als Quelle für Fachkräfte – auch in Zeiten der Kurzarbeit
Die regionale Wirtschaft hält in der Coronakrise an ihren Beschäftigten fest – dies zeigt die intensive Nutzung der Kurzarbeit. Die Sicherung der Fachkräftebedarfe war schon vorher für viele lokale Unternehmen ein Thema. Neben der Rekrutierung der Fachkräfte ist die ständige Anpassung von Kenntnissen eine Daueraufgabe in den Betrieben.
Der Gesetzgeber hat dafür die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten geregelt und die bestehenden Möglichkeiten zum Jahresbeginn nochmals weiter verbessert.
„Wir empfehlen unseren Betrieben im Landkreis – und insbesondere denen in Kurzarbeit, jetzt die Zeit zu nutzen, um ihre Beschäftigen zu qualifizieren und die Fördermöglichkeiten dafür in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber können sich an unsere Spezialisten im Arbeitgeber-Service wenden. Wir beraten aber auch die Beschäftigten in den Betrieben, wie sie sich beruflich weiterentwickeln können. Es lohnt sich, mit uns Kontakt aufzunehmen", informiert Gerlinde Hildebrand, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Pirna.
- Voraussetzungen fü eine geföderte Weiterbildung
Weiterbildungen können gefördert werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Bedarf von mehr als 120 Stunden sehen und an einer zertifizierten Bildungsmaßnahme teilnehmen. Sie dienen dazu, Arbeitnehmer für aktuelle und zukünftige Tätigkeitsinhalte fit zu machen oder auch für geringqualifizierte Beschäftigte, einen Berufsabschluss zu erreichen. Dabei gilt: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ungeachtet von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße - können gefördert werden, wenn der Berufsabschluss in der Regel vier Jahre zurückliegt. Unterschiede gibt es nur in der Förderhöhe.
- Wie geht’s los? Vom Weiterbildungsbedarf zur Beratung
Bei einem Weiterbildungsbedarf nehmen Unternehmen Kontakt zum Arbeitgeber-Service auf oder informieren sich online. Die Kolleginnen und Kollegen beraten telefonisch und - sobald dies wieder uneingeschränkt möglich ist – auch vor Ort in den Betrieben.
Nach dem angezeigten Weiterbildungsbedarf für einen oder mehrere Beschäftigte berät der Arbeitgeber-Service zur Planung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen – auch während Kurzarbeit - sowie zur Beantragung der Förderleistungen.
- BA unterstüzt: Föderleistungen noch weiter ausgebaut
Die BA kann Arbeitgeber mit einer vollen oder teilweisen Übernahme der Lehrgangskosten sowie einem anteiligen Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützen.
Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt werden je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung übernommen. Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss. Zudem wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet. Seit dem 01.01.2021 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit mit nur einem Antrag die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte gesammelt zu beantragen.
- Besonderheit: Weiterbildung wärend Kurzarbeit
Für Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.06.2021 zu 100 Prozent und vom 01.07. bis 31.12.2021 zu 50 Prozent - wenn die Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 begonnen hat - übernommen. Wenn Kurzarbeitergeldbezieher gleichzeitig qualifiziert werden, kann so der Betrieb die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 01.07.2021 weiterhin erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass während des Kurzarbeitergeldbezuges eine mehr als 120 Stunden umfassende zertifizierte Bildungsmaßnahme eines zertifizierten Trägers begonnen haben muss. Auch eine Weiterbildung, welche auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähiges Fortbildungsziel (z.B. Meisterausbildung) vorbereitet und von einem geeigneten Träger durchgeführt wird, führt zur hälftigen SV-Erstattung.
Lehrgangskosten - nicht jedoch für Fortbildungsziele, die nach dem AFBG förderfähig sind - können auf Antrag bis zum 31.07.2023 pauschal in Abhängigkeit der Betriebsgröße erstattet werden. Die Staffelung reicht von 15 Prozent bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.
- Interessiert? Informationen und Kontakte online oder über die Hotline
Wer sich für eine Förderung interessiert, wendet sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Pirna und des Jobcenters. In den Regionen Sächsische Schweiz und Osterzgebirge gibt es spezielle Ansprechpartner für die jeweiligen Branchen.
E-Mail: pirna.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Pirna und Sebnitz:
Frau Fuchs I Handel, Hotellerie, Gastronomie, Bau I Tel. 03501 791 274
Frau Klotzsche I Verkehr I Tel. 03501 791 410
Frau Noack I Gesundheit, Soziales I Tel. 03501 791 234
Frau Rode I Produktion I Tel. 03501 791 209
Freital und Dippoldiswalde:
Frau Heinz-Rühle I Gesundheit, Soziales I Tel. 0351 64100 250
Herr Gahner I alle anderen Branchen I Tel. 03501 791 317
Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung