Bürgergeld - höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

28.12.2022 | Presseinfo Nr. 41

Dr. Alexandros Tassinopoulos, Vorsitzender der Geschäftsführung der Potsdamer Arbeitsagentur, erklärt dazu: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Wichtig ist, dass für das Bürgergeld kein neuer Antrag nötig ist. Wer bereits Leistungen erhält, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“ Ebenfalls zum Januar greift die neue Bagatellgrenze. Die Jobcenter brauchen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückfordern. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden. Dies ist für alle eine erhebliche Vereinfachung.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Dr. Alexandros Tassinopoulos: „Bei den aktiven Leistungen setzen wir den deutlichen Schwerpunkt beim Fördern durch Weiterbildung. Wir werden die Leistungsbeziehenden motivieren und individuell unterstützen. Mit diesem Fokus auf Bildung setzen wir auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und damit auf die nachhaltige Vermittlung in bessere Jobs. Gute Arbeit und Fachkräftesicherung gehen so Hand in Hand.“ 

Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel 

Bei Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Sanktionen kommen allerdings nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,2 Prozent der Leistungsberechtigten in Potsdam mit mindestens einer Sanktion belegt werden.

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