Informationen zur Grundsicherung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)
Wir haben nach vorheriger Terminvereinbarung für persönliche Gespräche geöffnet.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur 2G-Regel in den Arbeitsagenturen.
Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen, zum Beispiel der persönlichen Arbeitslosmeldung, sind wir auch ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich für Sie da.
Neben der bundesweiten Servicerufnummer gibt es in jeder Dienststelle eine Sonderrufnummer. Die Telefonnummern finden Sie über die Dienststellensuche.
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Informationen für Kundinnen und Kunden oder zur Arbeitslosmeldung
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen.
Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden.