Wenn Sie gerade neu in Deutschland angekommen sind, haben Sie viele Fragen, wie es nun für Sie weitergehen kann. Wir informieren Sie im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine, wo Sie Hilfe und Unterstützung finden. Zunächst beim Ankommen in Deutschland und später, wenn Sie so weit sind, auch bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche.
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Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist Ihr Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass Sie keinen Asylantrag stellen müssen. Außerdem erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Antragstellung für SGB II-Leistungen ab 01. Juni 2022
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