INFOBOX:
Aktuelles zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor große finanzielle Herausforderungen. Die Krise erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU: Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten) erhalten, die von der Krise betroffen sind. Ausnahme ist die Übernahmeprämie: Sie kann unabhängig von der Beschäftigtenzahl gefördert werden.
Baden-Württemberg in Zahlen: Prämien und Zuschuss
(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: Dezember 2020)
positiv entschieden | abgelehnt | |
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Ausbildungsprämie | 1.490 | 903 |
Ausbildungsprämie plus | 2.266 | 324 |
Zuschuss Ausbildungsvergütung | 201 | 458 |
Übernahmeprämie | 14 | 58 |
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
- Gefördert werden KMU, die ihr Ausbildungsniveau halten oder sogar erhöhen.
- Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
- Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten im Jahr 2020 mindestens einen Monat in
- Kurzarbeit waren oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebes von April bis Dezember
- 2020 gegenüber 2019 entweder
- In zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittliche 50 Prozent oder
- fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen ist
- Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24. Juni 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
- Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen
- Gefördert werden KMU, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch deren Ausbilderinnen und Ausbilder davon ausgenommen ist.
- Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung mindestens 50 Prozent betragen
- Wichtig: Die Förderung erhalten die Unternehmen rückwirkend. Der Zuschuss kann seit September 2020 (für August 2020) beantragt werden und letztmals für Juni 2021.
Übernahmeprämie
- Gefördert werden Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen und die Ausbildung fortgeführt werden kann
- Das insolvente Unternehmen und das die Ausbildung fortführende Unternehmen brauchen keine KMUs zu sein.
- Wichtig: Unternehmen können eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, wenn die Ausbildung zwischen 1. August und 30. Juni 2021 fortgesetzt wird.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen sowie Anträge und Erklärungen sind zu finden unter: https://www.arbeitsagentur.de
- Aktuelle Monatszahlen zu positiven Entscheidungen, Auszahlungen und Ablehnungen von Prämien und Zuschüssen sind zu finden unter: https://statistik.arbeitsagentur.de
- Informationen zur Zuständigkeit für die Förderung von Verbundausbildungen und zu den Vorrausetzungen sind zu finden unter: https://www.kbs.de
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