Strukturwandel, Digitalisierung und Globalisierung verändern die Anforderungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten. Der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden steigt und die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften gestaltet sich zunehmend schwierig.
Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen ist es daher für Unternehmen unabdingbar, Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals weiterzuentwickeln und vorhandene Potentiale im Unternehmen durch Qualifizierung zu fördern. Dabei kann die Bundesagentur für Arbeit durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützen.
Fördermöglichkeiten

Nachholen eines Berufsabschlusses
Die Förderung geringqualifizierter Beschäftigter in abschlussorientierten Maßnahmen unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften im eigenen Betrieb. Ungelernte bzw. wieder ungelernte Mitarbeitende können durch das Nachholen eines Berufsabschlusses ihre Kompetenzen und Kenntnisse weiterentwickeln und so den zukünftigen Fachkräftebedarf des Unternehmens decken.
Voraussetzungen:
- Kein Berufsabschluss bzw. kein verwertbarer Abschluss vorhanden
- Eignung für den angestrebten Beruf liegt vor und mit dem angestrebten Beruf verbessern sich die Beschäftigungschancen am allgemeinen Arbeitsmarkt
- Teilnahme an einer Maßnahme zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses (Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung)
Anpassungsqualifizierung
Die Förderung Beschäftigter in sonstiger Weiterbildung sorgt dafür, dass Mitarbeitende auf allen Qualifikationsebenen (Hilfs-, Fach- oder Führungskräfte) durch lebenslanges Lernen mit den Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeitswelt Schritt halten können. Unternehmen bleiben so auch in Zeiten von technologischem Wandel und digitalem Fortschritt wettbewerbsfähig.
Voraussetzungen
- Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück
- Weiterbildung ist notwendig, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dies gilt im Besonderen bei beruflichen Tätigkeiten, die von Strukturwandel betroffen sind und daher eine Anpassung der beruflichen Kompetenzen erfordern
- Maßnahme vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
- Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger, die mehr als 120 Stunden umfasst

Beratungsangebot
Das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich sowohl an Unternehmen als auch Beschäftigte.
Arbeitgeberservice:
Die Arbeitgeberservices Ihrer lokalen Agentur für Arbeit unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Förderung von Weiterbildungen. Wir bieten Ihnen als Unternehmen eine umfangreiche Qualifizierungsberatung u.a. zu folgenden Themen:
- Personalstruktur- und Demografieanalyse
- Bildungsbedarfsanalyse
- Qualifizierungsplanung
- Nachhaltung der Wirkung der Qualifizierungsmaßnahmen
Damit stehen wir Ihnen durch die Qualifizierungsberatung bei der eigenständigen Planung und Organisation einer systematischen und nachhaltigen Personalentwicklungsstrategie zur Seite.
Berufsberatung im Erwerbsleben:
Die Berufsberatung im Erwerbsleben
- berät Menschen im Erwerbsleben zur beruflichen Neu- oder Umorientierung und
- unterstützt durch ein professionelles Angebot bei der individuellen Berufswegplanung und -entscheidung
Weiterer Informationen zu diesem Angebot für Beschäftigte und deren Arbeitgeber finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/bbie
Onlineangebote:
Zusätzlich bietet die Bundesagentur für Arbeit auch verschiedene Beratungs- und Informationsangebote wie bspw. das Erkundungstool New Plan oder die Datenbank für Weiterbildungsangebote KURSNET an.
