Antrag auf Arbeitslosengeld II: jetzt auch online möglich

Seit dem 4. Oktober 2022 gibt es den digitalen Hauptantrag.

19.10.2022 | Presseinfo Nr. 30

Er ermöglicht Kundinnen und Kunden in insgesamt 135 Jobcentern gemeinsamer Einrichtung (d. h. die gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen betrieben werden), ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II elektronisch zu stellen. Möglich ist das auch in allen 33 gemeinsamen Einrichtungen in Baden-Württemberg.

Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit online von zu Hause aus erledigen.
Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar: Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ist nicht nur zeit- und ortsunabhängig verfügbar, sondern auch nutzerfreundlich und intuitiv gestaltet. 
Erklärende Hilfetexte unterstützen Kundinnen und Kunden durchgängig während der gesamten Dateneingabe. 
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Außerdem können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. 
Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation hinterlegen. Kundinnen und Kunden können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten. 

„Mithilfe des digitalen Hauptantrags erhalten Menschen die Gelegenheit, Leistungsbedarf und persönliche Lebensverhältnisse schneller und leichter zu melden. Das erspart ihnen Zeit und Aufwand für die wichtigen Dinge: 
wieder Arbeit zu finden oder sich zu qualifizieren“, betont Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. „So gesehen ist der digitale Hauptantrag ein weiterer Schritt 
zur gesellschaftlichen Teilhabe von Leistungsbeziehenden.“

Der ersten Welle der bundesweiten Flächeneinführung ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kundinnen und Kunden eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.

Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt. Im Laufe des Novembers 2022 wird der digitale Hauptantrag auch für Kundinnen und Kunden der 150 weiteren gemeinsamen Einrichtungen verfügbar sein.

Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei Jobcenter.digital.