Woche der Menschen mit Behinderungen:

Inklusion bedeutet Fachkräftesicherung!

02.12.2022 | Presseinfo Nr. 37

In Baden-Württemberg waren im Oktober 15.269 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. 7.008, also fast die Hälfte von ihnen haben eine betriebliche oder schulische Ausbildung und könnten als Fachkraft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dennoch tun sich weiterhin viele Menschen mit Behinderung und Unternehmen schwer zueinander zu finden.

Dass die Inklusion noch nicht umfassend gelingt, zeigt eine Landkarte von Baden-Württemberg. Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze oder ihnen gleichgestellten schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese vorgegebene Beschäftigungsquote ist jedoch eher noch die Ausnahme.

Abb. Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2022

Abbildung Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg


Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, möchte den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Mut machen: „Menschen mit Behinderungen sind in der Regel gut qualifiziert, äußerst motiviert und sehr loyale Mitarbeiter. Uns geht es darum, Menschen mit Behinderungen möglichst betriebsnah zu unterstützen, damit sie ihr Potential in den Betrieben zeigen können. Menschen mit Behinderungen sind wertvolle Arbeitskräfte.“

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Bewerberkreis öffnen und Menschen mit Behinderungen mehr in den Fokus rücken, können damit dem Fachkräftemangel zielführend entgegenwirken. Zudem fördern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen die Vielfalt in Unternehmen: Sie bringen aufgrund ihrer Fähigkeiten und Stärken neue Blickwinkel und Kreativität mit. 

Die Bundesagentur für Arbeit kann durch ihre Beratungsleistung sowie durch ein breites Spektrum an Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik Unternehmen und Menschen mit Behinderungen zusammenbringen. In Baden-Württemberg wurden im Zeitraum von August 2021 bis Juli 2022 11.335 schwerbehinderte Menschen sehr individuell durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Diese Zahl umfasst sowohl schwerbehinderte Jugendliche am Übergang von Schule in den Beruf als auch Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus wiedereingegliedert werden sollen. Zudem sind darunter auch 2009 schwerbehinderte Menschen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Eingliederungszuschüsse an Arbeitgebende unterstützt worden.

Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserer angehängten Inklusionsbroschüre „Einstellungssache: Inklusion nutzen und Fachkräfte sichern“. 

Kontakt

  • über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit 
  • die kostenlose Hotline 0800 4 5555 20