Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. Einige der Änderungen betreffen Kundinnen und Kunden der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit gleichermaßen.

22.06.2023 | Presseinfo Nr. 28

Dr. Susanne Koch, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und einen Berufsabschluss nachholen. Auch für bei den Agenturen für Arbeit arbeitslos Gemeldete gibt es erweiterte Fördermöglichkeiten. Wir sind vorbereitet und freuen uns!“

Neue Chancen 
Mit dem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform wird der Bedeutung einer guten Qualifizierung für eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme kann zum Beispiel eine längerfristige abschlussorientierte Weiterbildung mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld gefördert werden. Eine Umschulung, die bisher nur in verkürzter Form möglich war, kann bei Bedarf über die gesamte Ausbildungsdauer gefördert werden.

Weitere Änderungen für Bürgergeld-Beziehende
Für Bürgergeld-Beziehende gibt es weitere Neuerungen: für die Teilnahme an bestimmten Angeboten kann ab 01.07.2023 ein sogenannter Bürgergeldbonus gezahlt werden. Daneben besteht für Menschen mit besonderen Rahmenbedingungen die Möglichkeit der ganzheitlichen Betreuung, einer besonderen Form des Coachings. 
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen ändern sich. Besonders wichtig für junge Menschen unter 25 Jahren:  diese dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. 

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart. Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Es wurde eine Bagatellgrenze eingeführt, bei welcher davon abgesehen wird, Beträge unter 50 Euro von den Kundinnen und Kunden zurückzufordern.


Hintergrund SGB II
Im Dezember 2022 bezogen in Deutschland 5.454.045 Menschen in 2.856.834 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.836.743), 1.599.963 von diesen arbeitslos. 1.561.467 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung. 
Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&topic_f=multi-eckwerte