Der Arbeitsmarkt im Juni 2023

Gesamtwirtschaftliche Unsicherheiten erreichen Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 30

  • 238.477 Arbeitslose im Juni 2023
  • Quote steigt auf 3,8 Prozent
  • Jugendarbeitslosigkeit bleibt bei 2,6 Prozent

Arbeitslosigkeit 
Zeitreihe zum Bestand an Arbeitslosen 

Schaubild

Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg im Juni steigt leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) hat gegenüber dem Vorjahr auch im Juni weiter zugenommen: hier sind insgesamt 140.975 Personen arbeitslos.

Im Juni 2023 waren in Baden-Württemberg 238.477 Menschen arbeitslos gemeldet, gegenüber Mai sind das 1.565 mehr. Die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren ist im Vergleich zum Vormonat annähernd gleichgeblieben; die Jugendarbeitslosenquote bleibt bei 2,6 Prozent.

15.292 Menschen haben im Juni aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung aufgenommen. Es waren damit 1.156 Menschen weniger als im Vormonat. 19.135 Menschen haben sich im Anschluss an eine Beschäftigung arbeitslos gemeldet (310 weniger als im Vormonat). Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt mit 72.393 weiterhin unter Vorjahresniveau (um -4,2 Prozent).
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) ist der Bestand an gemeldeten Arbeitslosen um 0,2 Prozent gegenüber Mai gestiegen, in der Grundsicherung (SGB II) um 1,0 Prozent.

Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (BA), ordnet die Arbeitsmarktzahlen ein: „Den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg haben die Unsicherheiten des gesamtwirtschaftlichen Umfelds erreicht. Die bereits in den Vormonaten erkennbare schwächere Entwicklung setzt sich fort: Normalerweise ist im Juni mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Diese jahreszeitlich übliche Belebung bleibt jedoch aus, saisonbereinigt ist ein Anstieg von 1,6 Prozent zu verzeichnen. Die durch die Corona-Krise verdeckten strukturellen Schwächen des Arbeitsmarkts kommen wieder zum Tragen. Die fortschreitende digitale und ökologische Transformation sowie der anhaltende Fachkräftemangel stellen uns alle vor große Herausforderungen. Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für Betriebe und die Menschen da, wenn es darum geht, zum Beispiel durch Qualifizierung die Beschäftigung auch in der Arbeitswelt von morgen zu sichern.“

Aktuelles aus den Jobcentern
Aktuell werden 59,1 Prozent aller arbeitslos Gemeldeten in Jobcentern betreut.
Im Juni 2023 waren 25.341 ukrainische Arbeitslose in den Jobcentern gemeldet, dies entspricht rund 18 Prozent aller Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. 17.075 der ukrainischen Arbeitslosen sind Frauen, 8.266 Männer.

Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Das heißt:

  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Eine Übergangslösung besteht zum Auslaufen der erleichterten Zugangsbedingungen nicht. Es sind ab 01.07. bei allen Betrieben wieder die vor Corona gültigen Regelungen anzuwenden, somit u.a. das Drittel-Erfordernis. Dies gilt auch für Betriebe die bereits vor dem 30.06. einen Arbeitsausfall angezeigt haben und darüber hinaus kurz arbeiten.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden.
  • Betriebe müssen ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli 2023 sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Christian Rauch fasst die Situation beim Kurzarbeitergeld zusammen: „Die durch die Pandemie entstandenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld haben vielen Betrieben geholfen, diese außergewöhnliche Krise zu meistern. Unsere Unterstützung der Betriebe bleibt gleichwohl bestehen.“