Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Pressemitteilung Nr. 14 / 2023 - 30. Juni 2023

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 14

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten am Samstag in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sog. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Klaus Beier, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung, der Regionaldirektion Bayern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt: „Das Bürgergeld ist nicht nur eine bloße Namensänderung, hier sind auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren mit eingeflossen. So wird der Instrumentenkasten umfangreicher und individueller an die aktuelle Lebenslage der Menschen angepasst. Es gibt mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und wir können die arbeitslosen Menschen mit der neuen ganzheitlichen Betreuung viel besser unterstützen. Künftig wird der Kooperationsplan, in einfacher und verständlicher Sprache ein guter Begleiter sein, der die arbeitslosen Menschen auf dem Weg in Arbeit unterstützt. Hier zeigt sich auch, dass uns die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration in den Vordergrund rückt und nicht mehr die schnelle Vermittlung.“

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Die Weiterbildungsprämie bis zu 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
     
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
     
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan hält kurz und knapp in einfacher Sprache die Schritte Richtung Arbeitsmarkt fest. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
     
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
     
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
     
  • Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.