Mecklenburg-Vorpommern: Die Hälfte der Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht

Die aktuell verfügbaren Daten (2021) zeigen, dass von den insgesamt 3.312 Betrieben mit 20 und mehr sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern:

-   1.639 oder 49,5 Prozent ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, darunter sogar 1.092 (33,0 Prozent) über ihren Soll-Wert hinaus

-   954 Betriebe (28,8 Prozent) ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllen und

-   719 Betriebe (21,7 Prozent) keinen ihrer Pflichtarbeitsplätze mit einem Schwerbehinderten besetzt haben

19.04.2023 | Presseinfo Nr. 20

Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, unterstrich heute: „Ich möchte bei den Betrieben für die noch stärkere Inklusion von Menschen mit Behinderung werben. Das gilt vor allem für die 1.536 Betriebe in Schleswig-Holstein, die keinen ihrer Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt haben. Insbesondere ihren Personalverantwortlichen möchte ich anbieten:

Nutzen Sie die breite Palette unserer Förderinstrumente. Über diese - von Eingliederungszuschüssen bis hin zur behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen - informieren Sie unsere regionalen Arbeitgeberservice-Teams.“

Angesichts der schon vorhandenen oder absehbaren Arbeits- und Fachkräfteengpässe in vielen Branchen sehe er in der Gruppe der Menschen mit Behinderung ein Potential, dass noch stärker genutzt werden sollte. Deshalb wünsche er sich - auch mit Blick auf zahlreiche positive Beispiele - eine noch größere Bereitschaft, engagierten Bewerberinnen und Bewerbern mit Handicap eine Chance zu geben.

Biercher unterstrich: „In Folge des demografischen Wandels wird die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung steigen. Denn häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Lebensverlauf auftretende Erkrankung. Schwerbehinderte Menschen sind daher meist älter.“

Insgesamt 32.000 Menschen (2021) mit einer Schwerbehinderung - 15.700 Männer und 16.300 Frauen - sind in privaten und öffentlichen Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Vorjahr 2020: 31.600 und vor 10 Jahren (2011: 25.500)

Von den 32.000 arbeiten u.a. in der öffentlichen Verwaltung (6.300), im Gesundheits- und Sozialwesen (5.700), im Verarbeitenden Gewerbe (5.500) und im Handel (3.700).

 

Beschäftigungspflicht/Erfüllungsquote im Zeitverlauf:

Beschäftigungspflicht erfüllt:

2021: 41,5 Prozent / 2020: 41,8 Prozent / 2011: 39,4 Prozent

Ohne besetzte Pflichtarbeitsplätze:

2021: 25,6 Prozent / 2020: 26,0 Prozent / 2011: 26,5 Prozent

 

Zusatz-Infos:

  • Aktuell (März 2023) sind 4.800 Menschen mit Handicap in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldet. Ihr aktueller Anteil an allen Arbeitslosen liegt bei 5,4 Prozent.
  • Altersstruktur der 32.000 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung:
    • unter 45: 6.350
    • 45 bis unter 55: 9.050
    • 55 bis unter 60: 8.600
    • 60 und älter: 8.000
  • Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
    • Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und
    • Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
    • Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
  • Info für Arbeitgeber: Terminvereinbarung mit den regionalen Arbeitgeberservice-Teams unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800 - 45555 - 20