Berufliche Teilhabe ermöglichen

Inklusion ist die Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit. Sie wird in der UN-Konvention als Menschenrecht verstanden und bedeutet, dass die Umwelt von vornherein so ausgestattet sein soll, dass alle Menschen darin gleichberechtigt leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Bis letztlich die Unterscheidung in behindert und nicht behindert unbedeutend wird.

Wir investieren in Inklusion und eröffnen Chancen

Dieser Zustand, wenn Anderssein zur Normalität wird, zeichnet die Qualität einer Gesellschaft aus. Es ist wichtig, dass alle Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden. Dieses Ziel ist aufgrund der demografischen Entwicklung auch beschäftigungspolitisch notwendig. Es muss noch besser gelingen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen, um alle Potenziale zu nutzen. Hier wollen wir als BA verstärkt ansetzen, um Arbeitgeber zu überzeugen, dass Menschen mit Behinderung ein Gewinn für das Unternehmen und die Belegschaft sind.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert als Trägerin der beruflichen Rehabilitation schon viele Jahre die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben und damit am gesellschaftlichen Leben insgesamt.

Experten für die Teilhabe am Arbeitsleben

Für die Anliegen von Rehabilitanden bzw. Menschen mit Schwerbehinderung gibt es in jeder Agentur für Arbeit ein extra Reha-Team mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen kümmern. Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit einem gesundheitlichen Handicap individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und sie auf dem gemeinsam erarbeiteten Weg (zurück) ins Berufsleben aktiv zu begleiten und zu unterstützen.

Im Bereich der Grundsicherung übernehmen die Jobcenter die umfassende Beratung und Vermittlung für Menschen mit Behinderung. Zum Aufgabenportfolio der Agenturen für Arbeit und Jobcenter gehört auch die Beratung der Arbeitgeber über die behindertengerechte Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Damit Menschen mit Schwerbehinderung oder Reha-Bedarf in der Mitte der Gesellschaft leben und arbeiten können, fördert die Bundesagentur für Arbeit ihre berufliche Eingliederung. Sie beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und richtet ihre Dienstleistungen barrierefrei und inklusiv aus.

In ganz NRW ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihrem Dienstleistungsangebot vor Ort:

  • 30 Agenturen für Arbeit mit über 100 Geschäftsstellen
  • 53 Jobcenter (davon 18 in kommunaler Trägerschaft)
  • 34 Berufsinformationszentren (BiZ)
  • 193 Reha-Beraterinnen und –Berater
  • über 60 Ärztinnen und Ärzte
  • über 90 Psychologinnen und Psychologen
  • 17 Technische Beraterinnen und Technische Berater
  • 154 spezialisierte Vermittlungsfachkräfte

Unsere Angebote sind vielseitig

Für Berufstätige, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, ist es oftmals schwer, den bisherigen Beruf weiter auszuüben. Dann eröffnet eine berufliche Veränderung mit einem Arbeitsplatzwechsel die Chance für eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben (Wiedereingliederung). Für junge Menschen nach Beendigung der Schulzeit ist der Einstieg in den Beruf eine grundlegende Entscheidung für den weiteren Lebensweg (Ersteingliederung). Je nach individueller Lebenslage unterstützen wir Menschen mit unseren Angeboten:

  • Berufsorientierung bei der Ersteingliederung junger Menschen oder einer beruflichen Veränderung aufgrund einer (drohenden) Behinderung
  • Individuelle Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Vermittlung in geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze
  • Dienstleistungen der Fachdienste (Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service, Technischer Beratungsdienst)
  • Förderung durch passgenaue Maßnahmen
  • Zielgruppenspezifisches Medienangebot für Menschen mit Behinderung
  • Finanzielle Unterstützung zur Anbahnung und Durchführung von Ausbildungsverhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen (zum Beispiel individuelle Unterstützung für den Lebensunterhalt, Kosten im Zusammenhang mit Ausbildung bzw. Weiterbildung, notwendige Kosten zur technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen, Leistungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe, Eingliederungsleistungen an Arbeitgeber)