Fleischverarbeitung: 25 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Werkverträge wurden nach Verbot umgewandelt / Arbeitsbedingungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbessert

24.03.2022 | Presseinfo Nr. 15

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Fleischverarbeitung hat in Niedersachen einen Satz nach oben gemacht. Nach mehreren Jahren mit rund 30.000 Beschäftigten ist sie von 2020 auf 2021 um rund ein Viertel auf 38.000 gestiegen. Grund ist vor allem das 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz, nach dem Werkarbeitsverträge und Leiharbeit in Betrieben mit mehr als 49 Beschäftigten verboten wurden. „Es ist erfreulich, dass die Werkarbeitsverträge in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt wurden“, erklärt Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. „Dadurch haben sich die Arbeitsbedingungen der oft aus Rumänien und Bulgarien stammenden Arbeiter verbessert. Sie sind nun Teil des Sozialversicherungssystems mit Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Rentenansprüchen. Außerdem erhalten sie höheren Lohn.“ Das Gesetz sieht außerdem eine elektronische Arbeitszeiterfassung, Arbeitsschutzkontrollen und Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte vor.
 
Während die Fleischverarbeitung vor allem im Westen Niedersachsens einen Schwerpunkt bildet, spielt sie im Land Bremen fast gar keine Rolle. Dort gab es 2021 gerade einmal 87 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
 
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