Woche der Menschen mit Behinderungen

Die Woche der Menschen mit Behinderungen findet vom 27.11.-01.12.23 statt.

Im Zentrum der Aktionswoche steht die Sensibilisierung für die Belange und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den letzten zehn Jahren gestiegen.

27.11.2023 | Presseinfo Nr. 47

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen, ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Aktionstag. Dieser Tag soll die Situation von Menschen mit Behinderungen ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und Unternehmen für deren Beschäftigung motivieren. Die Woche der Menschen mit Behinderungen findet in diesem Jahr bundesweit vom 27. November bis 1. Dezember statt. Das Motto lautet „Inklusion bringt weiter“.

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen. „Diese Rechte sprechen die Bundesagentur für Arbeit in zweifacher Sicht an: zum einen als Dienstleisterin am Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zum anderen auch selbst als Arbeitgeberin. Im Saarland haben wir in der Agentur für Arbeit und in den Jobcentern rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einschränkungen beschäftigt. Ich freue mich, dass diese Kolleginnen und Kollegen Teil unserer Gemeinschaft sind und täglich zu unseren Dienstleistungen beitragen“, so Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

Um den inklusiven Gedanken als Dienstleisterin am Arbeits- und Ausbildungsmarkt tagtäglich umzusetzen, stehen in der Agentur für Arbeit Menschen mit Behinderungen speziell geschulte Beraterinnen und Berater zur Verfügung. Sie informieren und beraten zu Fragen der Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten. Bei Bedarf können zusätzlich beispielsweise der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service und der technische Beratungsdienst hinzugezogen werden. Unterstützende Förderleistungen können den behinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit und Jobcenter angeboten werden. Das sind zum Beispiel Praktika zur Eignungsabklärung, Ausbildungszuschüsse oder Lohnkostenzuschüsse. Ebenso kann eine Probebeschäftigung bis zu drei Monaten unterstützt werden.

Interessierte Betroffene können unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 00 Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen.

Auch Unternehmen können sich bei Interesse telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 melden.

In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Saarland an. Diese Beschäftigtenzahl ergibt sich aus den Angaben der Arbeitgeber aus dem Anzeigeverfahren nach § 163 Abs. 2 SGB IX*. Im Jahr 2011 beschäftigten Unternehmen mit zwanzig oder mehr Arbeitsplätzen 10 600 schwerbehinderte Menschen. Im Jahr 2021 (das ist der derzeit aktuellste Datenstand) waren es 12 600 und somit 2 000 Menschen mehr (plus 19,2 Prozent) als im Jahr 2011. Insbesondere Frauen profitierten vom Beschäftigungsaufwuchs. So stieg in diesem Zeitraum die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Frauen von jahresdurchschnittlich 3 900 im Jahr 2011 auf 5 400 Frauen im Jahr 2021. Dies entspricht einer Steigerung von 36,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Männer lediglich um 9,0 Prozent gestiegen.

Das Verarbeitende Gewerbe, die Öffentliche Verwaltung sowie das Gesundheits- und Sozialwesen nehmen eine wichtige Rolle für die schwerbehinderten Menschen ein. 31,1 Prozent aller beschäftigten Schwerbehinderten arbeiteten im Jahr 2021 im Verarbeitenden Gewerbe, 19,0 Prozent in der Öffentlichen Verwaltung und 15,0 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen.


* Die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen basiert auf den Daten, die der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 163 Abs 2 SGB IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer u. U. fälligen Ausgleichsabgabe anzuzeigen sind.