Frauen am rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

Teilzeitbeschäftigung ist unverändert eine Frauendomäne

Vor 25 Jahren wurde die Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Sozialgesetzbuch III verankert

31.01.2023 | Presseinfo Nr. 7

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen gestiegen. Mitte vergangenen Jahres waren in Rheinland-Pfalz 690 900 Frauen sozialversicherungspflichtig tätig, 101 900 oder 17,3 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Gemessen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag der Anteil der Frauen bei 46,7 Prozent.

„Im 10-Jahresvergleich hat die Beschäftigung der Frauen mit einer Steigerung von 17,3 Prozent deutlich zugenommen. Insgesamt ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 15,1 Prozent gestiegen, die der Männer um 13,3 Prozent“, so Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bun-
desagentur für Arbeit. „Die Gründe sind vielfältig. Neben den gestiegenen Qualifikationen und einem veränderten Rollenverständnis der Frauen trägt auch der demografische Wandel zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit bei.
Frauen als Fachkräfte zu gewinnen und zu halten sowie alle Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zu nutzen, bietet Chancen für deren Zukunftssicherung, aber auch für die der Unternehmen.“

Insbesondere die Teilzeitbeschäftigung hat zugenommen. Vom Jahr 2012 bis 2022 erhöhte sich die Teilzeitbeschäftigung der Frauen um 79 200 oder 28,2 Prozent auf 359 700 Beschäftigte. Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen in diesem Zeitraum lediglich um 23 800 oder 7,7 Prozent auf 331 200 beschäftigte Frauen gestiegen. Unverändert ist die Teilzeitbeschäftigung eine Frauendomäne. Rund 80 Prozent der Teilzeitarbeitsverhältnisse werden von Frauen ausgeübt.

„Frauen sind nach wie vor häufiger durch Kinderbetreuung und häusliche Pflege gebunden. Oft ist dies ein Grund für die Teilzeitbeschäftigung. Diese Teilzeitbeschäftigung birgt jedoch ein hohes Altersarmutsrisiko. Die mit verkürzter Arbeitszeit verbundenen Lohneinbußen führen dazu, dass der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung oft nicht ausreichend ist“, berichtet Heidrun Schulz.

Mehr als die Hälfte der Frauen arbeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, im Handel und im Verarbeitenden Gewerbe. Gemessen an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen betrug der Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen 26,7 Prozent, im Handel 15,2 Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe 10,9 Prozent.

Die Beschäftigungsquote* der Frauen in Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2022 56,7 Prozent und somit 1,3 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Die Beschäftigungsquote der Männer lag im Jahr 2022 mit 64,1 Prozent deutlich höher.

„In den Agenturen für Arbeit gibt es mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eine konkrete Ansprechpartnerin, die Beschäftigte und Unternehmen in Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und der familienorientierten Personalpolitik berät. Zusätzlich bietet sie Frauen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an. Diese reichen von Vermittlung und Beratung über notwendige Qualifizierung, Telefonaktionstagen, frauenspezifischen Veranstaltungen bis hin zu Bewerbungsseminaren sowie Coachingmaßnahmen“, informiert Schulz.

Des Weiteren arbeiten die Beauftragten für Chancengleichheit eng mit den in Fragen der Frauenerwerbsarbeit tätigen Stellen zusammen und sind in viele regionale Netzwerke aktiv eingebunden.

Die bewährte Info-Reihe „BIZ&Donna“ läuft seit dem Jahr 2022 unter dem Namen „Job | Familie | Karriere“. In diesen Informationsveranstaltungen greifen die Beauftragten für Chancengleichheit interessante Themen auf wie zum Beispiel „Wie gelingt ein beruflicher Wiedereinstieg“, „Umwandlung geringfügige in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ oder „Mit Rhetorik zum beruflichen Erfolg“.

So werben die Beauftragten für Chancengleichheit auch für die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung. In diesen Fällen einigen sich Auszubildende und Betrieb auf eine individuelle Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Somit kann die Ausbildungszeit an die betrieblichen Abläufe und die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst werden. Eine Teilzeitausbildung ist in allen dualen Berufsausbildungen möglich. Sie führt zu einer Verlängerung der Ausbildungsdauer. Dabei spielen die schulische Vorbildung sowie eventuell vorhandene Berufserfahrung der Auszubildenden eine Rolle.

Im Januar dieses Jahres feiern die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ihr 25-jähriges Jubiläum.