Erst die Anzeige!
Kurzarbeitergeld muss vor einem Arbeitsausfall vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden, wo auch der Betriebssitz ist - das idealerweise elektronisch über den eService www.arbeitsagentur.de. Für eine Beratung stehen die Mitarbeiter aus dem Arbeitgeberservice 0800 4 555520 zur Verfügung. Die Zugangsdaten zur Nutzung der eServices erhalten Sie telefonisch von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Halten Sie dafür bitte Ihre Betriebsnummer bereit.
Sollten Sie bisher keinen Online-Zugang besitzen, nutzen Sie bitte dieses Formular für die Anzeige über Arbeitsausfall.
Wollen Sie die Datei über Ihren Webbrowser öffnen und ausfüllen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr verwendeter Web-Browser die in der PDF-Datei vorhandenen und nötigen Formatierungen/Validierungen unterstützt.
empfohlene Alternative:
Die Datei NICHT über den Webbrowser (z.B. Internet-Explorer, Firefox etc.) ausfüllen, sondern die Datei vor der Bearbeitung auf Ihren lokalen PC abzuspeichern (Rechtsklick > "Datei speichern unter"...) und die abgespeicherte Variante am PC über einen PDF-Reader (hier funktioniert am besten der Adobe Reader) weiter zu bearbeiten.
Eine Registrierung für den Online-Zugang ist hierfür nicht erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular online vollständig aus (Anleitung-Video), unterzeichnen das ausgedruckte Formular und versehen es mit Ihrem Betriebsstempel.
Fügen Sie der Anzeige bitte folgende Unterlagen bei:
- Begründung zum Arbeitsausfall
- Kopie Gewerbeanmeldung/Handelsregister o.ä.
- Vereinbarung mit dem Betriebsrat – soweit vorhanden - oder Einverständniserklärung der von Kurzarbeit betroffenen beschäftigen Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehme
Senden Sie die Anzeige über Arbeitsausfall und die Anlagen bitte an die Postanschrift des für Sie zuständigen Operativen Service:
Operativer Service der Agenturen für Arbeit Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Freiberg, Zwickau und Plauen:
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Chemnitz
09091 Chemnitz
Operativer Service der Agenturen für Arbeit Bautzen, Dresden und Pirna:
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Dresden
01213 Dresden
Operativer Service der Agenturen für Arbeit Leipzig, Oschatz und Riesa:
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Leipzig
04086 Leipzig
Erst anschließend - nach der Anzeige – kann das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Arbeitsausfall beantragt bzw. abgerechnet werden:
Kurzarbeitergeld beantragen
Den Antrag können Sie auch online ausfüllen oder ausdrucken > ausfüllen und per Post an uns senden. Sollten Sie Kurzarbeit nur aufgrund der akutellen Corona-Krise beantragen, können Sie auch den Kurzantrag verwenden. Auch bei Abrechnungen ab dem zweiten Monat der Kurzarbeit kann dieser verwendet werden.
Kurzarbeitergeld abrechnen
Die konkreten Ansprüche werden berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Geld an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur.
Nutzen Sie dafür diese Vorlage und reichen diese mit Ihrem Antrag bei uns ein.
Nutzen Sie die eServices
Sie können Kurzarbeitergeld bequem online anzeigen und beantragen. Melden Sie sich in unserem Portal www.arbeitsagentur.de/eservice über einen von der zuständigen Agentur für Arbeit betreuten Account an – dafür können Sie auch Ihre JOBBÖRSE-Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) verwenden.
Weitere Formulare und Merkblätter finden Sie hier.