In Sachsen waren zuletzt rund 60.000 Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ein neuer Rekordwert, doch im bundesweiten Vergleich bleibt noch Luft nach oben: Während der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung im Freistaat bei 4,1 Prozent liegt, beträgt er bei Spitzenreiter Mecklenburg-Vorpommern längst 5,2 Prozent. Das zeigt auch mit Blick auf die aktuelle Fachkräftesituation: Sachsen Unternehmen lassen Potential noch zu oft ungenutzt – zumal Menschen mit Behinderung überwiegend gut ausgebildet und leistungsfähig sind. Eine Tatsache, die anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember noch einmal betont werden muss. Denn viele Beispiele zwischen Görlitz und Plauen zeigen: Wer integriert, der profitiert. Als Bundesagentur für Arbeit stehen wir Unternehmen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen sowohl finanziell als auch beratend zur Seite – und gehen mit gutem Beispiel voran: 11,7 Prozent unserer Beschäftigten sind Menschen mit Behinderung.
„Die Förderung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist uns als Bundesagentur für Arbeit ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen finanziell und beratend, damit Partizipation gut gelingt, Barrieren konsequent abgebaut werden und ein inklusiver Arbeitsmarkt gelebt wird. Immer wieder erweist sich in unserer täglichen Arbeit, dass die Integration von schwerbehinderten Menschen viele Chancen bietet. Mit geeigneten Arbeitshilfen, die Arbeitsagenturen und Integrationsämter finanzieren, können Menschen mit Behinderungen volle Leistung bringen – nicht zuletzt dank des technischen Fortschritts und der Digitalisierung. Besonders vor dem Hintergrund der aktuell hohen und künftig weiter steigenden Nachfrage an Fachkräften ist das Potential von Menschen mit Behinderung noch längst nicht in allen Teilen der Wirtschaft gut genug erkannt und genutzt“, konstatiert Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Arbeitslosigkeit
In Sachsen sind derzeit 120.133 Menschen arbeitslos, darunter 8.165 schwerbehinderte (Stand: November 2022). 70 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sind Fachkräfte bzw. besitzen einen akademischen Abschluss.
„Leider gibt es noch immer Vorurteile gegenüber Beschäftigten mit einer Behinderung. Aber die individuelle Leistungsfähigkeit eines Menschen ist nicht vom Merkmal „Schwerbehinderung“ abhängig, sondern von der persönlichen Einstellung. Deshalb möchte ich bei den sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmern dafür werben, nicht darauf zu schauen, was der Einzelne nicht kann, sondern wie er in dem Bereich gefördert und gefordert werden kann, in dem er besondere Talente mitbringt. Und Menschen mit Behinderung bringen oft außergewöhnliche Talente und Stärken mit. Noch dazu sind sie für viele Teams eine große Bereicherung“, sagte Hansen weiter.
Beschäftigung
Die aktuellste Statistik zeigt: Die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen in Sachsen hält ihren positiven Trend – selbst im von Corona geprägten Jahr 2020. So waren damals insgesamt 46.740 schwerbehinderte und gleichgestellte Frauen und Männer in Betrieben mit zwanzig und mehr Arbeitsplätzen beschäftigt. Das waren insgesamt 351 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse (plus 0,8 Prozent), die innerhalb eines Jahres durch sächsische Unternehmen bereitgestellt wurden. Im Vergleich von 2015 zu 2020 sind 4.250 zusätzliche Jobs für Menschen mit Behinderungen entstanden. Das entspricht einem Anstieg um zehn Prozent. Damit erreicht die Beschäftigtenzahl der schwerbehinderten Menschen in Sachsen einen neuen Höchststand.
Betriebe mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen (Soll-Quote). Aktuell erfüllen in Sachsen nicht alle Betriebe diese Pflicht. Von 45.796 Pflichtarbeitsplätzen der 8.740 verpflichteten Betriebe waren tatsächlich 39.719 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Damit beträgt die Beschäftigungsquote in Sachsen - wie in den Vorjahren - 4,1 Prozent. Bundesweit lag die Beschäftigungsquote bei 4,6 Prozent. Stattdessen zahlen mehr als die Hälfte der beschäftigungspflichtigen sächsischen Betriebe (61 Prozent) eine Ausgleichsabgabe, die monatlich für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz bis zu 360 Euro betragen kann.
Arbeitgeber mit weniger als zwanzig zu zählenden Arbeitsplätzen sind nicht verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten und eine Anzeige darüber zu erstatten. Jedoch wird die Anzahl schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Kleinbetrieben alle fünf Jahre aus einer repräsentativen Teilerhebung ermittelt. Die neuste Hochrechnung zeigt für Sachsen, dass rund 11.900 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen in sächsischen Kleinbetrieben einer Beschäftigung nachgehen. Der Vergleich zwischen 2015 und 2020 zeigt, dass die Zahl der Beschäftigten Menschen mit Behinderungen in diesem Zeitraum um 2.000 Menschen oder zwanzig Prozent gestiegen ist.
Damit waren im Jahr 2020 in Sachsen über 58.000 Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Unterstützung und Förderung durch die BA
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten und unterstützen bei der Einstellung von Schwerbehinderten. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten: zum Beispiel Lohnzuschüsse für mehrere Jahre bzw. Einstellungspauschalen. Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ihre Leistungen ohne Einschränkungen erbringen können.
• Berater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte
Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Jugendliche und Erwachsene individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden.
• Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.
• Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.
• Probebeschäftigung:
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.
• Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:
Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.
Allianz Arbeit + Behinderung
Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern.