Sachsen-Anhalt: Hilfe aus einer Hand für geflüchtete ukrainische Bürger

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2022 veröffentlicht die BA Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen die neuesten Informationen zu ukrainischen Arbeitsuchenden. Behrens: “In den Jobcentern haben wir einen ganzheitlichen Blick auf die Menschen. Das erspart den Geflüchteten doppelte Wege und bürokratisch empfundene Hürden.“

14.06.2022 | Presseinfo Nr. 28

Arbeitsuchende und Arbeitslose
Stand Mitte Mai 2022 waren rund 1.300 Menschen mit ukrainischer Herkunft arbeitsuchend gemeldet, mehr als 70 Prozent in den Jobcentern Sachsen-Anhalts. Das waren 500 mehr als vor einem Monat und 700 mehr als vor einem Jahr. Darunter waren 300 Arbeitslose registriert. In den Zahlen sind jedoch auch ukrainische Personen zu finden, die schon vor dem Krieg gemeldet waren.

Seit dem 1. Juni 2022 werden die geflüchteten ukrainischen Bürgerinnen und Bürger durch die Jobcenter Sachsen-Anhalts betreut. Eine Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen war bereits im Mai 2022 möglich. Für die zeitnahe Antragsbearbeitung und Bewilligung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurden die Personen zunächst mit dem Status arbeitsuchend erfasst. Im zweiten Schritt wird im Gespräch mit den Arbeitsvermittler/innen geklärt, mit welchen Schritten eine gewünschte Arbeitsaufnahme erfolgen kann. Hürden die eine Arbeitsaufnahme verhindern, werden aufgrund des ganzheitlichen Beratungsansatzes frühzeitig von den Mitarbeiter/innen in den Jobcentern erkannt. So ist z.B. die notwendige Kinderbetreuung ein wichtiger Grund, der keine zeitnahe Vermittlung zulässt.


Arbeitslose Ukrainer/innen sind überwiegend weiblich und haben eine gute Schulbildung
Gegenüber dem Vormonat April 2022 stieg die Zahl der arbeitslos gemeldeten ukrainischen Menschen in Sachsen-Anhalt im Mai um rund 100 auf 343. Knapp 70 Prozent waren Frauen (240), 40 Prozent im Alter 25 bis 45 Jahre (140) und 40 Prozent verfügten über eine mittlere Reife oder Abitur/Hochschulreife (150). Rund 130 Personen haben sich für die Vermittlung in Helferberufe registrieren lassen und 120 für Fachkraft- oder Expertentätigkeiten. Mit der zunehmenden Betreuung der Kriegsflüchtlinge in den Jobcentern wird die Zahl der Arbeitslosen in den nächsten Monaten noch steigen.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der BA Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens, sagt zur Betreuung der ukrainischen Menschen: „In den Jobcentern haben wir einen ganzheitlichen Blick auf die Menschen, weil Leistungen zum täglichen Leben, Finanzierung des Wohnraums, Beratung und Vermittlung oder Förderung von Qualifizierungen gebündelt in einer Hand liegen. Wichtig ist zunächst, keine Zahlungslücken zwischen dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Grundsicherung entstehen zu lassen. Wenn Geflüchtete hier bleiben wollen oder müssen, beraten wir sie ganzheitlich. Unser Anspruch ist frühzeitig, ausbildungsadäquat zu vermitteln und zu qualifizieren, damit erworbene Bildungsniveaus nicht verloren gehen. Ziel sollte es sein, die Menschen entsprechend ihrer Kompetenz nachhaltig zu integrieren. Dazu unabdingbar notwendig ist das Erlernen der deutschen Sprache. Die Jobcenter unterstützen die Geflüchteten von Beginn an durch das Angebot der Teilnahme an Integrationskursen des BAMF und bei Bedarf sich anschließender Berufssprachkurse.“


Aufenthaltstitel notwendig- alle Hilfen aus einer Hand
Die Grundsicherungsleistungen umfassen Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung, Bildung und Teilhabe und Einmalbedarfe. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Notwendig ist auch eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR).

Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.

Die Menschen mit einer Fiktionsbescheinigung oder einem Aufenthaltstitel vor dem 01.06.2022 haben bis Ende August Zeit für ihren Antrag beim Jobcenter. Sie bekommen ihr Geld durch die Übergangsregelung bis dahin weiterhin von den Sozialämtern. Natürlich macht es Sinn, möglichst bald persönlich im Jobcenter vorzusprechen. Denn die KollegInnen und Kollegen benötigen für die Bearbeitung des Antrages auf Grundsicherung weitere Angaben, etwa zu den Kosten der Wohnung und den persönlichen Umständen.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können alle Informationen zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen und einer Arbeitsaufnahme, auch in ukrainischer Sprache, nachgelesen werden: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben
  • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos melden