Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen sogenannte „Hartz-IV-Bescheide“ von Jobcentern in Sachsen-Anhalt geht wie bereits in den Vorjahren weiter zurück. 2021 wurden 18.464 Widersprüche eingelegt, 2020 waren es noch 22.920. Das entspricht einem Rückgang von fast 20 Prozent. Auch die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich verringert: 2021 wurden 3.307 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2020 waren es noch 4.218. Das entspricht einem Rückgang von knapp 22 Prozent.
Weniger Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen
„Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, ist weiter gesunken. Dazu kommt, dass die Jobcenter ihre Kunden wegen der Kontaktbeschränkungen seltener zu persönlichen Terminen eingeladen haben. Daher gab es auch weniger Streit um versäumte Termine und entsprechende Sanktionen. Und außerdem hat der Gesetzgeber wegen der Pandemie den Zugang in die Grundsicherung erleichtert. Wer seit Beginn der Krise Grundsicherung neu beantragt hat, dem wurden zum Beispiel die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese gegebenenfalls zu hoch waren. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Das hat ebenfalls das Konfliktpotential gesenkt“, erklärte Markus Behrens, Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Weniger Leistungsberechtigte
Im September 2021 wurden 166.592 Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im September 2020 waren es noch 183.495.
Gründe für Widersprüche und Klagen
Von den 18.464 im Jahr 2021 neu eingelegten Widersprüchen betrafen mehr als 18 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. 17 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden. Bei den 3.307 im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtliche Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit 752 Fällen an erster Stelle (knapp 23 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit 485 Fällen. Sie machten damit knapp 15 Prozent der Klagen aus.
Erledigte Klagen und Widersprüche
Im Jahr 2021 wurden in Sachsen-Anhalt 20.468 Widersprüche gegen Entscheidungen der
Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 12.990
zurückgewiesen, in 6.237 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben.Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2021 wurden insgesamt 5.441 Klagen abgeschlossen. Darunter waren 663 Vergleiche, in 445 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und in 866 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.