Sachsen-Anhalt: Im Jahr 2021 waren zeitweise 8,5 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit

+++ Deutlich weniger Kurzarbeit als 2020 +++ Handel, Dienstleistungen und das Baugewerbe waren 2021 besonders betroffen +++ Arbeitsagenturen zahlten 295 Millionen Euro an Unternehmen +++

24.01.2022 | Presseinfo Nr. 6

Die Zahl der Kurzarbeiter1 und Kurzarbeitanzeigen in Sachsen-Anhalt lag im zweiten Pandemiejahr 2021 weiterhin auf einem hohen Niveau, ist aber im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich zurückgegangen. Das zeigt eine Bilanz der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen für das Jahr 2021. Zwischen Januar und Dezember 20212 haben Unternehmen in Sachsen-Anhalt den Arbeitsagenturen 7.619 Anzeigen zu Kurzarbeit für 75.475 Beschäftigte übermittelt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es bei den Agenturen für Arbeit 27.280 Anzeigen für 268.256 Beschäftigte. Die Zahl der Anzeigen ging damit um 72 Prozent zurück. Zum Vergleich: Im Vor-Pandemie-Jahr 2019 gab es im gesamten Jahr nur 280 Anzeigen für 7.509 Personen.

Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen besonders betroffen
Auf den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 gerechnet gab es die meisten Anzeigen im „Einzelhandel ohne Kfz“ (1.383), dem Bereich „sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen“ (916) und der Gastronomie (845). „Im ersten Quartal dominierte - noch bedingt durch den Lockdown - der Dienstleistungsbereich, der Handel und die Gastronomie. Zur Mitte des Jahres ließ dann die Zahl der Anzeigen insgesamt stark nach. Im August und September stieg die Zahl der Anzeigen wieder an. Hintergrund waren Rohstoff- und Lieferengpässe. Besonders betroffen waren in dem Zeitraum das Verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe. Seit November steigt die Inanspruchnahme wieder durch pandemiebedingte Einschränkungen in betroffenen Branchen, wie etwa der Gastronomie und der Beherbergung an“, erklärte Markus Behrens, Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Zeitweise fast neun Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen
Die „realisierte Kurzarbeit“, also die Kurzarbeit, die von den Unternehmen nicht nur angezeigt, sondern auch tatsächlich abgerechnet worden ist, erreichte im Februar 2021 ihren vorläufigen Höhepunkt. Für diesen Monat rechneten 10.638 Betriebe Kurzarbeitergeld für insgesamt 67.544 Beschäftigte ab. Das entsprach etwa 8,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land. Im September waren es laut Hochrechnung noch 2.219 Betriebe für 15.027 Mitarbeitende, was 1,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land entspricht. Zum Vergleich: Der Monat mit der höchsten Kurzarbeiterquote im Jahr 2020 war der April, als fast 13 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt tatsächlich in Kurzarbeit waren. 

Behrens: „Vom Antrag bis zur Bewilligung dauerte es weniger als zwei Wochen“
„Mit dem Instrument der Kurzarbeit konnten im vergangenen Jahr zehntausende Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt gesichert werden und auch im Jahr 2022 wird die Kurzarbeit den Arbeitsmarkt weiter stabilisieren. Jetzt kommt es drauf an, wie sich die Pandemie weiterentwickelt und welche Auswirkungen das auf die verschiedenen Branchen hat. Die Agenturen für Arbeit halten weiterhin ausreichend Personal bereit, um alle Anträge schnell zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zeitnah auszuzahlen. Im Schnitt benötigten die Arbeitsagenturen im vergangenen Jahr für die Bearbeitung eines Antrags weniger als zwei Wochen – von der Antragsstellung bis zur Bewilligung“, erklärte Markus Behrens.

Kurzarbeitergeld ist eine vorläufig bewilligte Leistung – nach Ende des Bezugs folgt Abschlussprüfung und endgültiger Bescheid
Markus Behrens wies weiter darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld immer eine vorläufig bewilligte Leistung sei. Die Agenturen für Arbeit seien gesetzlich verpflichtet, nach Beendigung der Kurzarbeit in einem Unternehmen auch immer eine detaillierte Abschlussprüfung zu den gezahlten Leistungen vorzunehmen und dann einen abschließenden Bescheid zu erstellen. Dieser könne im Einzelfall auch mit Rückforderungen oder aber auch Nachzahlungen verbunden sein.

Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt zahlten 2021 über 295 Millionen Euro Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge an Unternehmen
Insgesamt zahlten die Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 295.190.173 Euro an konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträgen an Unternehmen aus.

Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.

1 konjunkturelle Kurzarbeit
2 Für Dezember hochgerechnete Daten

Mehr dazu:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-44-verlaengerung-sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-bis-31-maerz-2022