Die Zahl der Kurzarbeiter1 und Kurzarbeitanzeigen in Thüringen lag im zweiten Pandemiejahr weiterhin auf einem hohen Niveau, ist aber im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich zurückgegangen. Das zeigt eine Bilanz der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen für das Jahr 2021. Zwischen Januar und Dezember 20212 haben Unternehmen in Thüringen den Arbeitsagenturen 8.688 Anzeigen zu Kurzarbeit für 90.931 Beschäftigte übermittelt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es bei den Agenturen für Arbeit 31.364 Anzeigen für 349.282 Beschäftigte. Die Zahl der Anzeigen ging damit um rund 72 Prozent zurück. Zum Vergleich: Im Vor-Pandemie-Jahr 2019 gab es im gesamten Jahr nur 650 Anzeigen für 12.977 Personen.
Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen besonders betroffen
Auf den Zeitraum Januar bis November 2021 gerechnet gab es die meisten Anzeigen im „Einzelhandel ohne Kfz“ (1.232), dem Bereich „sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen“ (996) und in der Gastronomie (790). „Im ersten Quartal dominierte noch - bedingt durch den Lockdown - der Dienstleistungsbereich, der Handel und die Gastronomie. Zur Mitte des Jahres ließ dann die Zahl der Anzeigen insgesamt stark nach. Im August und September stieg die Zahl der Anzeigen wieder an. Hintergrund waren Rohstoff- und Lieferengpässe. Besonders betroffen waren in dem Zeitraum das Verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe. „Seit November steigt die Inanspruchnahme wieder durch pandemiebedingte Einschränkungen in betroffenen Branchen, wie etwa der Gastronomie und der Beherbergung an“, erklärte Markus Behrens, Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Zeitweise fast zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen
Die „realisierte Kurzarbeit“, also die Kurzarbeit, die von den Unternehmen nicht nur angezeigt, sondern auch tatsächlich abgerechnet worden ist, erreichte im Februar 2021 ihren vorläufigen Höhepunkt. Für diesen Monat rechneten 12.665 Betriebe Kurzarbeitergeld für insgesamt 77.201 Beschäftigte ab. Das entsprach 9,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land. Im September waren es laut Hochrechnung noch 3.440 Betriebe für 20.492 Mitarbeitende, was 2,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land entspricht. Zum Vergleich: Der Monat mit der höchsten Kurzarbeiterquote im Jahr 2020 war der April, als über 18 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen tatsächlich in Kurzarbeit waren.
Behrens: „Vom Antrag bis zur Bewilligung dauert es weniger als zwei Wochen“
„Mit dem Instrument der Kurzarbeit konnten im vergangenen Jahr zehntausende Arbeitsplätze in Thüringen gesichert werden und auch im Jahr 2022 wird die Kurzarbeit den Arbeitsmarkt weiter stabilisieren. Jetzt kommt es drauf an, wie sich die Pandemie weiterentwickelt und welche Auswirkungen das auf die verschiedenen Branchen hat. Die Agenturen für Arbeit halten weiterhin ausreichend Personal bereit, um alle Anträge schnell zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zeitnah auszuzahlen. Im Schnitt benötigten die Arbeitsagenturen im vergangenen Jahr für die Bearbeitung eines Antrags weniger als zwei Wochen – von der Antragsstellung bis zur Bewilligung“, erklärte Markus Behrens.
Kurzarbeitergeld ist eine vorläufig bewilligte Leistung – nach Ende des Bezugs folgt Abschlussprüfung und endgültiger Bescheid
Markus Behrens wies weiter darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld immer eine vorläufig bewilligte Leistung sei. Die Agenturen für Arbeit seien gesetzlich verpflichtet, nach Beendigung der Kurzarbeit in einem Unternehmen auch immer eine detaillierte Abschlussprüfung zu den gezahlten Leistungen vorzunehmen und dann einen abschließenden Bescheid zu erstellen. Dieser könne im Einzelfall auch mit Rückforderungen oder Nachzahlungen verbunden sein.
Arbeitsagenturen in Thüringen zahlten 2021 fast 352 Millionen Euro Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge an Unternehmen
Insgesamt zahlten die Arbeitsagenturen in Thüringen im Jahr 2021 insgesamt 351.866.988 Euro an konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträgen an Unternehmen aus.
Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022
Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.
1 konjunkturelle Kurzarbeit
2 Für Dezember hochgerechnete Daten