Sachsen-Anhalt: Ein Berufsabschluss sichert die Zukunft

Zahlreiche Änderungen im neuen Bürgergeldgesetz erleichtern Arbeitslosen und Beschäftigten mit geringer Qualifikation den Weg zu einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung.

23.02.2023 | Presseinfo Nr. 10

Unser heutiges Arbeitsleben ist von Veränderungen und ständigem Wandel geprägt. In der digitalisierten Welt nehmen die Helfertätigkeiten immer mehr ab. Benötigt werden hingegen gut ausgebildete Arbeitskräfte, die durch lebenslanges Lernen sich immer wieder an die neuen Herausforderungen des Arbeitsmarktes anpassen können.

In Sachsen-Anhalt gab es im Jahresdurchschnitt 2022 in den Altersgruppen ab 25 Jahren 28.400 Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Das waren 40 Prozent aller Arbeitslosen dieser Altersgruppe. Insbesondere an diese Menschen richten sich die Fördermöglichkeiten einer Weiterbildung im Rahmen des Bürgergeldgesetzes, die zum 01.07.2023 in Kraft treten werden.

Was ändert sich bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung in Sachsen-Anhalt ab 01.07.2023?
  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob". Dafür wird der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft.
  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für die erfolgreichen Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
  • Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es für Kundinnen und Kunden der Jobcenter einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75€.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Ziel ist der erfolgreiche Abschluss. Deshalb kann bei Bedarf das Nachholen eines Berufsabschlusses auch ohne Verkürzung der Ausbildungszeit gefördert werden.
  • Schulische Ausbildungen, die bisher von der Förderung ausgeschlossen waren, können nun auch finanziell auf dem zweiten Bildungsweg unterstützt werden. Das sind zum Beispiel die Qualifizierung zur Physiotherapeutin und zum Physiotherapeuten sowie zur Erzieherin und zum Erzieher.
  • Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert und vorher Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält danach mindestens drei Monate lang Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III.
Welchen Mehrwert hat eine Umschulung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses?

Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist für ungelernte Arbeitskräfte doppelt so hoch wie für ausgebildete Fachkräfte. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können sie länger und sicherer im Job verbleiben. Arbeitslose mit einer Berufsausbildung finden schneller wieder einen Job. Mit einer Ausbildung verbessern sich auch die Verdienst- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Betrieb wesentlich. Unternehmen möchten ihre gut ausgebildeten Fachkräfte halten und sind dort eher bereit, tiefer in die Tasche zu greifen und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Für Arbeitslose ohne Berufsabschluss wird die gesamte Weiterbildung zu 100 Prozent gefördert. Unternehmen können für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss bei den Agenturen für Arbeit beantragen.

„Bei einer Weiterbildung zu unterstützen und damit den Fachkräftebedarf zu decken, war schon immer ein wichtiges Thema für uns. Nur wer permanent lernt, kann mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten voll auf der Höhe bleiben. Mit den neuen gesetzlichen Fördermöglichkeiten hat sich unser Portfolio noch einmal erweitert. Damit helfen wir Menschen berufliche Ziele zu setzen, prüfen die Möglichkeiten, klären die Rahmenbedingungen und unterstützen beim erfolgreichen Durchstarten. Für das laufende Jahr haben wir für die Förderung der Weiterbildungen in allen Arbeitsagenturen und Jobcentern Ausgaben von insgesamt 36,8 Millionen Euro eingeplant,“ sagt Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der BA- Regionaldirektion Halle.


An wen können sich Interessierte wenden?
  • Bei Interesse an einer Umschulung: Die Förderung ist bereits zum nächsten Weiterbildungsbeginn nach dem 01.07.2023 mit einem Bildungsgutschein möglich.                  Kontakt für Arbeitslose: 0800 4 555500*                                                                                            Kontakt für Beschäftigte: 0800 4 555520*
  • Die gemeinsamen Arbeitgeberservices von Arbeitsagenturen und Jobcentern stehen allen Wirtschaftsunternehmen, aber beispielweise auch Kindereinrichtungen, Pflegebetrieben, Stadtverwaltungen, für Fragen der Förderung der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unter der Rufnummer 0800 4 555520* oder persönlich bei einem Betriebsbesuch zur Verfügung.
  • Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter der Telefonnummer          0800 4 555520* anrufen.
  • Für Beschäftigte in den vom Arbeitgeberservice betreuten Unternehmen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA den Kontakt zu den Berufsberaterinnen und Berufsberatern im Erwerbsleben her. Diese Spezialisten bieten ein spezifisches Beratungsangebot an- über Entwicklungsperspektiven, Arbeitsmarktinformation, Orientierung und weitere vielseitige Unterstützung im Kontext von Arbeit und Beruf.

*(Mo. - Fr. 08:00 – 18:00 Uhr, gebührenfrei)