Sachsen-Anhalt: Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

Trotz gestiegener Zahl der Leistungsberechtigten weniger Widersprüche und Klagen im Jahr 2022

16.01.2023 | Presseinfo Nr. 4

Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Bescheide der Grundsicherung in Sachsen-Anhalt geht wie bereits in den Vorjahren weiter zurück. Im Jahr 2022 wurden 17.000 Widersprüche eingelegt, 2021 waren es noch rund 18.500. Das entspricht einem Rückgang von fast 8 Prozent. Auch die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich verringert: 2022 wurden 2.700 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2021 waren es noch 3.300. Das entspricht einem Rückgang von 18 Prozent. Sowohl bei den Widersprüchen als auch bei den Klagen fällt der Rückgang schwächer aus als im Jahr 2021.


Mehr Leistungsberechtigte im Dezember 2022
Im Dezember 2022* wurden 169.300 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im Dezember 2021* waren es 158.500. Das ist ein Anstieg um rund 7 Prozent.

„Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, ist bis Dezember 2022 kontinuierlich gestiegen, da mehr ukrainischen Menschen in den Jobcentern betreut werden. Dennoch gingen die Zahlen der Widersprüche und Klagen insgesamt zurück. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die kommunalen Richtwerte sind. Diese Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

 

Gründe für Widersprüche und Klagen
Von den 17.000 im Jahr 2022 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 18 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. 17 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden.

Bei den 2.700 im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit 600 Fällen an erster Stelle (rund 23 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit 400 Fällen. Sie machten damit knapp 15 Prozent der Klagen aus.

 

Erledigte Klagen und Widersprüche
Im Jahr 2022 wurden in Sachsen-Anhalt 16.700 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 10.900 zurückgewiesen, in 4.700 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2022 wurden insgesamt 4.400 Klagen abgeschlossen. Darunter waren 700 Vergleiche, in 500 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und ebenso in 500 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.

*hochgerechnete Daten