Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen, das haben Bundestag und Bundesrat Ende November beschlossen. Zum Jahresanfang wird der Regelsatz für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöht, für die derzeitigen Leistungsempfänger gibt es aber kein „to do“, denn eine Extra-Beantragung des Bürgergelds ist nicht notwendig. Darauf weist das Jobcenter Landkreis Reutlingen nun noch einmal explizit hin.

19.12.2022 | Presseinfo Nr. 53

Für die Jobcenter wird die Erhöhung des neuen Bürgergelds zum Start ins neue Jahr eine organisatorische Herausforderung werden. Markus Dick, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Reutlingen, wirbt deshalb schon vorab um Verständnis: „Wir werden alles daransetzen, dass die gestellten Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden. Aber natürlich können wir nicht ausschließen, dass es zum Jahresbeginn vereinzelt auch mal zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann.“

Ganz wichtig ist es Dick, die Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen, dass für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig ist.

Zitat:

„Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausbezahlt – ohne dies extra beantragen zu müssen“, so Markus Dick, der Geschäftsführer des Reutlinger Jobcenters.

Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt eine entsprechende Nachzahlung, deshalb bittet Dick im Namen aller Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern „von Rückfragen und Fragen zum Bearbeitungsstand des neuen Bürgergelds abzusehen und sich wirklich nur in dringenden Notfällen bei uns zu melden.“ Auch unterminierte persönliche Vorsprachen sorgen nicht für eine schnellere Bearbeitung – in den ersten Wochen des neuen Jahres sollten deshalb nur Kundinnen und Kunden persönlich ins Jobcenter kommen, die auch einen entsprechenden Termin bzw. eine Einladung erhalten haben.