Presseinformation

Wussten Sie, dass …? die Idee zur Einführung des Internationalen Frauentages von der deutschen Sozialistin Clara Zetkin stammt? Sie schlug auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz im Jahr 1910 vor, diesen Tag einzuführen. der Internationale Frauentag erstmals am 19.März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz begangen wurde? 1921 die Festlegung auf das Datum 08.März erfolgte und er zwischen 1933 und 1945 verboten war? In dieser Zeit wurde der Muttertag ein Feiertag. Die Wiedereinführung erfolgte dann im Jahr 1946. 1975 das Internationale Jahr der Frau stattgefunden hat? er jedes Jahr unter einem bestimmten Motto steht? Dieses Jahr lautet das Motto der UN „Break the Bias“, das bedeutet „Stoppt die Voreingenommenheit“.    er in 26 Ländern ein gesetzlicher Feiertag ist?

03.03.2022 | Presseinfo Nr. 11

Beschäftigungssituation der Frauen im Landkreis Meißen

Rund 40.400 Frauen im Landkreis Meißen gingen zum Stichtag 30.06.2021 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Das entspricht einem Anteil von 45,3 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Meißen (insgesamt 89.176 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Von den insgesamt 11.043 geringfügig entlohnten Beschäftigten im Landkreis sind 55 Prozent weiblich (6.073 geringfügig entlohnte Frauen). Davon sind 3.896 Frauen ausschließlich geringfügig entlohnt und 2.177 Frauen sind im Nebenjob geringfügig entlohnt. Die Beschäftigungsquote der Frauen mit 66,1 Prozent im Landkreis Meißen lag im Jahr 2021 erneut über der bundesweiten Quote (58,0 Prozent) und der sachsenweiten Quote (65,0 Prozent).

„Traditionell verzeichnen wir eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen in unserer Region. Auch die immer flexibleren Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Teilzeitmodelle und Home-Office sind Anreizfaktoren und tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Auf Grund der anhaltend hohen Arbeitskräftenachfrage ist es uns wichtig, dieses Potential zur Deckung des regionalen Fachkräftebedarfes zu nutzen. Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist Ansprechpartner für Unternehmen und Arbeitsuchende, wenn es um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben geht. Sie steht ebenso Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern zur Verfügung, wenn es um den Wiedereinstieg in den Beruf geht oder eine berufliche Umorientierung nötig ist,“ so Thomas Stamm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Riesa.

Gleiche Chancen für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt

Bei Fragen rund um die Gleichstellung von Frauen und Männern hilft in der Agentur für Arbeit Riesa die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) gern weiter.

Jede Frau und jeder Mann soll die Chancen, die der Arbeitsmarkt bietet, nutzen können. Niemand soll wegen des Geschlechts oder wegen familiärer Aufgaben benachteiligt werden. Für diese Ziele stehen alle Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen.

Kommen Sie gern auf unsere Ansprechpartnerin zu, wenn Sie Fragen haben. Sie berät und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ebenso arbeitet unsere Beauftragte im Netzwerk eng mit anderen Organisationen und Institutionen zusammen und kann so im Bedarfsfall schnell den Kontakt zu weiteren Ansprechpartnern herstellen.

Kontakt:

Agentur für Arbeit Riesa

Astrid Dühring, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

E-Mail: Riesa.BCA@arbeitsagentur.de

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