Presseinformation

Die Sommerferien zur Berufsorientierung nutzen, ein Praktikum in der Region machen und später in die Ausbildung starten! Unternehmen haben über 60 Angebote vorbereitet

10.06.2022 | Presseinfo Nr. 27

Jeder Mensch ist anders. Das macht sich auch bei der Berufswahl bemerkbar. Während einige am liebsten sitzend vor dem Monitor im Büro arbeiten, schätzen andere das kräftige Zupacken unter freiem Himmel. Jugendliche können heutzutage aus einer Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten wählen – aber wie trifft man die richtige Entscheidung?

Fast 330 anerkannte Ausbildungsberufe buhlen laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) um die Gunst der Bewerberinnen und Bewerber. Sie bieten interessante Tätigkeiten in Industrie und Handwerk, im Gesundheits- und Sozialwesen, im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft, Landwirtschaft sowie im Bereich der „Freien Berufe“.

Während eines freiwilligen Betriebspraktikums in den Sommerferien haben Schülerinnen und Schüler im Landkreis Meißen nun erstmals in dieser konzentrierten Aktion die Möglichkeit, eine Vielzahl an Berufen in 42 regionalen Unternehmen näher kennenzulernen.

Die Agentur für Arbeit Riesa, das Jobcenter des Landkreises Meißen sowie die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH haben dazu unter air-meissen.de die Angebote im Landkreis Meißen zusammengefasst und hoffen auf reges Interesse.

So geht´s:

1. Angebot auswählen unter https://t1p.de/sommer-praktikum

2. Kontakt mit Unternehmen aufnehmen und Details besprechen

3. BO-Lehrer in der Schule fragen, ob es eine schulische Veranstaltung ist

    und den Praktikumsvertrag abschließen

4. ggf. Reisekostenzuschuss beantragen

Bei Fragen stehen die Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit Riesa und des Jobcenters im Landkreis Meißen gern zur Verfügung.


Berufsberatung der Agentur für Arbeit Riesa

Telefon: 03525 711-213

E-Mail: Riesa.Berufsberatung@arbeitsagentur.de

Berufsberatung des Jobcenters im Landkreis Meißen

Telefon: 03521 725-4640

E-Mail: JC.Berufsberatung@kreis-meissen.de

Hinweis zum Praktikumsvertrag:

Soweit die Durchführung als schulische Veranstaltung nicht möglich ist, muss ein privatrechtlicher Praktikumsvertrag zwischen dem Unternehmen und den Personensorgeberechtigten abgeschlossen werden.

Hinweis zum Reisekostenzuschuss:

Beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus kann ein Reisekostenzuschuss von maximal 30,00 Euro beantragt werden. Weitere Informationen unter https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php