Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget dient dem Ziel, Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen.

Folgende Erstattungen sind möglich:

  • Kosten im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch (Fahrkosten, Übernachtungskosten, …)
  • Kosten im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme (Führerschein, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, …)
  • Pendelfahrten zur neuen Arbeitsstelle
  • Bewerbungskosten
  • Unterstützung der Persönlichkeit
  • Übersetzungskosten, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis
  • ...

In einem  Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner werden Sie zu den individuellen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Wir helfen Ihnen gern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten.

Wichtig: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.