Was ist Unterhalt?
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann durch Geld-, Sachleistungen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendungen geleistet werden.
Das Thema, wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen oder Jugendliche, die nicht im Haushalt der Eltern leben, eine Ausbildung beginnen.
Näheres zu den einzelnen Unterhaltsansprüchen finden Sie hier.
In Ihrem Antrag auf Bürgergeld müssen Sie auch Angaben zu bestehenden oder vermutlich bestehenden Unterhaltsansprüchen machen. Weitergehende Erklärungen sind auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken notwendig.
Anlage UH1 für Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt Lebenden Eheleuten / Partner:innen
Anlage UH2 für Unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft und Betreuung nichtehelicher Kinder
Anlage UH3 für Unterhaltsansprüche von Kindern unter 25 Jahren
Anlage UH4 für Unterhaltsansprüche gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Nutzen Sie bestenfalls unseren Online-Service der Postfachnachricht (im angemeldeten Bereich), um auf sicherem Weg Ihre Angaben und Nachweise zu übermitteln.
Weitere wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Unterhalt:
Rechtsbeistand:
Sollten Sie zum Thema Unterhalt bereits einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin kontaktiert haben, ist dies dem Hanse-Jobcenter Rostock unverzüglich mitzuteilen.
Dadurch können weitere notwendige Absprache direkt mit Ihrem Rechtsbeistand erfolgen. Alle hierzu notwendigen Unterlagen müssen dem Jobcenter vorgelegt werden.
Beistandschaft:
Zur Feststellung der Vaterschaft, aber auch zur Geltendmachung von Kindesunterhalt besteht für Sie die Möglichkeit, Unterstützung durch das Jugendamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Anspruch zu nehmen.
Der Beistand hat die Aufgabe, sich um die rechtlichen Belange Ihres Kindes bei Vaterschaftsfeststellungen, der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen und um das Erstellen von Jugendamtsurkunden über Unterhaltsverpflichtungen zu kümmern.
Wie kann ich eine Beistandschaft einrichten lassen?
Für die Einrichtung der Beistandschaft genügt Ihr formloser, schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.