Allgemeine Hinweise zum Wohnen und zur Wohnraumversorgung

z. B. Bildung und Teilhabeleistungen, Antrag auf Umzug

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Bei der Berechnung des Leistungsanspruches berücksichtigt das Hanse-Jobcenter neben den Bedarfen für den persönlichen Lebensunterhalt (Regelbedarf) sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nähere allgemeine Informationen zum Thema „Wohnen und Miete“ finden Sie hier.

Konkrete Regelungen für das Hanse-Jobcenter Rostock enthält die „Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung“ in der jeweils gültigen Fassung. 
Sie finden diese Richtlinie hier

Wohnraumversorgung

Die Arbeitsgruppe „Wohnraumversorgung besonderer Personengruppen“ besteht aus Vertretern des Bauamtes und des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Vertretern des Hanse-Jobcenter Rostock sowie Vertretern von Wohnungsunternehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Wohnraumversorgung von besonderen Personengruppen, die sich am Markt  nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu unterstützen.

Anträge online?

Sie möchten einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe oder Anträge im Zusammenhang mit Ihrer Wohnsituation stellen?

Dann nutzen Sie hierfür bitte unseren Postfachservice. Um uns eine Nachricht zu senden ist eine Anmeldung in Ihrem persönlichen Online-Profil notwendig. Wie das funktioniert, erfahren Sie in der „Schritt für Schritt Anleitung – Anträge online einreichen“.