Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu folgenden Themen:

  • Unterstützung und Beratung in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Unterstützung und Beratung in Fragen der Frauenförderung,
  • Unterstützung und Beratung in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern (hier u.a. in Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und (Teilzeit-)Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase,
  • Unterstützung und Beratung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen,
  • Unterstützung und Beratung von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei bei-den Geschlechtern,
  • Zusammenarbeit mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Einrichtung,
  • Vertretung der gE zu Themen des Aufgabenbereichs der BCA in kommunalen Gremien

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