Leistungen für Unterkunft und Heizung
Bei der Berechnung des Leistungsanspruches berücksichtigt das Hanse-Jobcenter neben den Bedarfen für den persönlichen Lebensunterhalt (Regelbedarf) sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nähere allgemeine Informationen zum Thema „Wohnen und Miete“ finden Sie hier.
Konkrete Regelungen für das Hanse-Jobcenter Rostock enthält die „Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung“ in der jeweils gültigen Fassung.
Sie finden diese Richtlinie hier.
Wohnraumversorgung
Die Arbeitsgruppe „Wohnraumversorgung besonderer Personengruppen“ besteht aus Vertretern des Bauamtes und des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Vertretern des Hanse-Jobcenter Rostock sowie Vertretern von Wohnungsunternehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Wohnraumversorgung von besonderen Personengruppen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu unterstützen.