Nur noch wenige Tage für die Anzeige schwerbehinderter Mitarbeiter

"Die gesetzliche Meldefrist endet zum Monatsende. Wir erwarten noch die Rückmeldungen von etwa 530 Unternehmen“, sagt Birgit Ruhland, Chefin der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg.

11.03.2022 | Presseinfo Nr. 31

Seit Januar läuft das Meldeverfahren zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigte haben, sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Die Agentur für Arbeit führt die Erhebung durch.

Weniger als die Hälfte der Arbeitgeber hat bisher gemeldet

Im Agenturbezirk Dessau-Roßlau-Wittenberg sind fast 1.000 Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet – davon fehlen aber noch über 530. Bislang hat damit weniger als die Hälfte der Betriebe die Unterlagen abgegeben.

Meldung bis 31. März abgeben

Die Meldung zur Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2021 muss spätestens bis zum 31. März 2022 erfolgen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, haben im Januar ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Erstattung der Anzeige mit dem Hinweis auf die Nutzung des Bearbeitungsprogramms IW-Elan erhalten.

Daten können elektronisch übermittelt werden

Das Programm ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.IW-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber auch eine Möglichkeit die Anzeigevordrucke zu bestellen.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.IW-Elan.de anzufordern.

Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht den Unternehmen ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service zur Verfügung oder sie wenden sich per Mail an magdeburg.061-os@ar-beitsagentur.de.