Antrag kann online gestellt werden
Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Antragsunterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“.
Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, muss dies einmalig machen und kann dann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Jugendliche haben einen grundsätzlichen Anspruch auf BAB in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass aufgrund der Ausbildung eine eigene Wohnung benötigt wird, weil die Entfernung vom Elternhaus zum Ausbildungsort zu weit ist. Volljährige, verheiratete oder Auszubildende mit Kind können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.
BAB-Rechner online
Für die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe kann zur Orientierung den BAB-Rechner nutzen. Dieser ist unter www.babrechner.arbeitsagentur.de aufrufbar.