Menschen mit Behinderung in der Firma? Eine gute Idee!

Arbeitsagentur wirbt für Inklusion

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 90

Für Menschen mit einer Behinderung, die arbeitslos sind, ist es schwieriger eine Beschäftigung aufzunehmen. Aktuell sind im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt Ost über 600 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, über 70 Prozent davon haben eine abgeschlossene Ausbildung bzw. einen Studienabschluss. „Gerade in Zeiten des demographischen Wandels sollten wir dieses Potential gut nutzen. Deshalb gewinnen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung“, erklärt Birgit Ruhland, Chefin der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost.

Arbeitgeber, die Personen mit Handicap beschäftigen, bestätigen immer wieder: Die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus.

„Ich kenne die Vorurteile, wie gesonderten Kündigungsschutz und erhöhten Urlaubsanspruch, die eine Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mit sich bringen. Ich habe ganz andere Erfahrungen gemacht. Denn wir haben seit Dezember letzten Jahres einen Kollegen an Bord, der auch einen sogenannten Grad der Behinderung hat und somit als schwerbehindert zählt. Wie mit jedem neuen Mitarbeiter bedarf es einer Einarbeitungszeit und es müssen auch Abläufe innerhalb des Unternehmens angepasst werden. Unser Kollege bringt für uns einen großen Mehrwert, denn wir können seine Kompetenzen und Fähigkeiten in unserem Unternehmen sehr gut nutzen. Er hat seinen Platz innerhalb des Teams gefunden. Ich denke, das ist der richtige Weg in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir würden gern mehr, auch Menschen mit Behinderung, mit dieser Einstellung beschäftigen.“, so Ralf Markl, Inhaber und Geschäftsführer der REIMA & Co. GmbH.

Die aktuellen Daten zeigen, dass fast 55 Prozent der Unternehmen im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt Ost, die verpflichtet sind schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ihrer Pflicht nachkommen. Insgesamt waren fast 2.800 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheits- und Sozialwesen.

Experten der Arbeitsagentur
„Um Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, sind in jeder örtlichen Arbeitsagentur Experten eingesetzt, die als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung. Unternehmen können sich von den Experten jederzeit beraten lassen“, so Ruhland.

Die Experten der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost sind:

  • Für die Regionen Bitterfeld und Wittenberg

Gitte Seidel
Tel.: 03491 438643
Mail: gitte.seidel@jobcenter-ge.de
 

  • Für die Region Köthen

Silvana Fischer
Tel.: 03496 4151148
Mail: silvana.fischer@arbeitsagentur.de
 

  • Für die Regionen Dessau-Roßlau und Zerbst

Florian Oferta
Tel.: 0340 502 1311
Mail: florian.oferta@arbeitsagentur.de

 

Die Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost unterstützen zusammen mit den Jobcentern Arbeitgeber bei der Einstellung behinderter Menschen durch verschiedene Dienstleistungen und Förderinstrumente, z. B.:

Individuelles Beratungsangebot
Die Arbeitsagentur bietet für Schwerbehinderte und Rehabilitanden ein Speziallistenteam für individuelle Beratungen an. Die Experten verfügen über ein breitgefächertes Netzwerk, um auf die persönlichen Einschränkungen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche eingehen zu können. Eine enge Zusammenarbeit bei der Arbeitsplatzgestaltung und -ausstattung erfolgt mit dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst sowie dem Technischen Beratungsdienst der Arbeitsagentur.

Im gesamten Agenturbezirk Dessau-Roßlau-Wittenberg berät der Technische situations-bezogen und umfassend alle am Verfahren beteiligten Personen über die behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Bei dieser kostenlosen Beratung werden Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsgebäude und bei Bedarf Arbeitsweg sowie das entsprechende Beförderungsmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen begutachtet. Arbeitgeber können Zuschüsse für notwendige technische Hilfen beantragen.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Mehr junge Menschen mit Behinderung sollen durch betriebliche Ausbildung Berufsabschlüsse erreichen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gewähren deshalb für die betriebliche Ausbildung einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Probebeschäftigung
Menschen mit Behinderung sollen ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen beweisen können. Entstehen für eine auf maximal drei Monate befristete Probebeschäftigung Kosten, werden sie erstattet.

Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Interessierte Arbeitgeber können sich zur Beratung gern an den Arbeitgeber-Service über die gebührenfreie Hotline 0 800 – 4 5555 20 anmelden.