Informationen für ukrainische Geflüchtete

Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen

Informationen für ukrainische Geflüchtete

Ab dem 01. Juni 2022 wird der überwiegende Teil der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in den Jobcentern betreut. Somit haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Richtige Anlaufstelle ist dann das Jobcenter Landkreis Bad Kissingen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen ist zwingend eine Registrierung bei der Ausländerbehörde und die Vorlage eines Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer sogenannten Fiktionsbescheinigung notwendig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Damit Ihr Anspruch auf SGB II-Leistungen ab Juni 2022 geprüft werden kann und Sie ggf. entsprechende Zahlungen zeitnah erhalten können, ist es notwendig, dass Sie einen SGB II-Antrag stellen und die notwendigen Unterlagen umgehend beim Jobcenter einreichen.


Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Antragstellung/Antragsrückgabe:

Sie müssen für uns postalisch erreichbar sein:

  • Bitte geben sie bei ihrer Adresse c/o ihren Vermieter an oder
  • befestigen Sie ein Namensschild am Briefkasten

Bitte reichen Sie umgehend beim Jobcenter folgende Unterlagen ein:

  • Ausgefüllter Antrag für Sie und ggf. weitere Personen mit Unterschrift (wenn Sie bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit besitzen, tragen Sie diese bitte unbedingt ein)

  • Kopien aller Pässe

  • Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen

  • Kopie der Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt

  • Bestätigung einer (gesetzlichen) Krankenkasse, bei der Sie Mitglied werden wollen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Ihre gesetzliche Krankenkasse, hierfür müssen Sie eine Bestätigung der Krankenkasse bei uns einreichen. Weitere Hinweise haben wir auf folgender Info für Sie zusammengefasst

  • Kontoverbindung (um die Leistungen des Jobcenters erhalten zu können, ist es essentiell wichtig, dass Sie sich ein Konto bei einer Bank einrichten. Hierfür gibt es in den Banken spezielle Konten, die den Geflüchteten zugänglich sind. Barauszahlungen durch das Jobcenter sind nicht möglich)

  • Vollmacht (das Jobcenter handelt im Rahmen des Sozialdatenschutzes. Es darf nur bevollmächtigten Personen Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erteilt werden. Soweit Sie durch eine/n Dritte/n unterstützt werden, ist es zwingend notwendig, dieser dritten Person eine entsprechende schriftliche Vollmacht auszustellen und diese bei Antragsabgabe vorzulegen)

  • Schulbescheinigung in Kopie (falls vorhanden)

  • Bei Schwangerschaft Kopie des Mutterpasses

Wenn Sie Unterkunftskosten geltend machen wollen, reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Kopie (Unter-) Mietvertrag

  • Angabe der Anzahl aller in der Wohnung lebenden Personen


Allgemeiner Hinweis zur Übermittlung von Unterlagen:

Alle Dokumente, die an uns übermittelt werden, werden eingescannt und in der elektronischen Akte gespeichert. Papierunterlagen werden nach Überführung in die elektronische Akte vernichtet. Daher sollen Unterlagen nur in Kopie eingereicht werden.

Rentenbescheid:

Sollte bereits ein Rentenbescheid vorliegen oder das Renteneintrittsalter überschritten sein, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bad Kissingen.

Schriftliche Antragsrückgabe:

Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen, Columbiastr. 10, 97688 Bad Kissingen

Sie möchten Ihren Antrag persönlich abgeben: Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0971- 7124 200 (Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag 08.00 – 13.00 Uhr), einen Termin.

Bitte bringen Sie möglichst einen Dolmetscher mit.

Digitale Antragsrückgabe:

Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen (bevorzugtes Format: pdf) auch digital an das E-Mailpostfach Jobcenter-LK-BadKissingen@jobcenter-ge.de übermitteln oder Sie stellen Ihren Antrag über Jobcenter.digital (nur in Deutsch möglich).

Sie haben Fragen zur Antragstellung/Antragsrückgabe?

Diese beantworten wir Ihnen gerne:


Markt und Integration:

Neben finanzieller Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts - inklusive Beiträgen zur Krankenkasse sowie zu Wohnungs- und Heizkosten - ermöglicht das Jobcenter den Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten. Dazu zählt die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Das Jobcenter unterstützt die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Region zudem bei der Vermittlung in Arbeit und bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Hierbei arbeitet das Jobcenter eng mit Behörden, Netzwerkpartnern und Bildungsträgern zusammen. Informationen zur Berufswahl haben wir Ihnen auf folgendem Flyer zusammengefasst.

Hier finden Sie die Informationen auf ukrainisch:

​Вся інформація українською мовою

Hier finden Sie die Informationen auf russisch:

Вся информация на русском языке


Gruppeninformationen für Ukrainer:

Групова інформація для українців