In der Telefonsprechstunde am Mittwoch, 21. September steht Herr Schneider von der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug für alle Fragen zu den verschiedenen Ausbildungen im mittleren und das Studium im gehobenen Dienst des Justizvollzuges NRW zur Verfügung. Konkret geht es um die Beamtenlaufbahnen im Justizvollzugsdienst und Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst. Landesweit wurden im letzten Jahr 230 Nachwuchskräfte im mittleren Dienst eingestellt. Für dieses Jahr wird ebenfalls in dieser Größenordnung gesucht.
„Der Justizvollzugsdienst ist mehr, als nur Inhaftierte wegzuschließen“, weiß Sven Schneider. „Jeder Gefangene muss rund um die Uhr betreut werden. Unser oberstes Ziel ist es außerdem, die Menschen nach der Entlassung wieder ins Leben zu integrieren. Das ist eine Aufgabe, die nur im Team mit Kollegen, Psychologen und Sozialpädagogen geleistet werden kann.“
Die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im mittleren Justizvollzugsdienst ist ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich, dauert zwei Jahre und beginnt mit einer mehrwöchigen Einführung. Es folgen die theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die berufspraktische Ausbildung in den unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen in NRW. Theorie und Praxis wechseln sich dabei regelmäßig ab.
Die Tätigkeit nach der Ausbildung ist je nach Dienstrichtung sehr abwechslungsreich. Die Beamtinnen und Beamten beaufsichtigen und betreuen die Gefangenen im allgemeiner Vollzugsdienst oder bilden diese im sogenannten Werkdienst in unterschiedlichen Berufen aus bzw. weiter. Außerdem arbeiten sie in der Krankenpflege und -betreuung oder der Versorgung der Inhaftierten.
Die Veranstaltung richtet sich im Übrigen nicht nur an Jugendliche. Auch Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können sich über die Aus-bildung im Justizvollzugsdienst einen neuen Karriereweg erschließen. Das Höchstalter für die Einstellung liegt bei 40 Jahren.
Wer sich für eine Ausbildung im Justizvollzug in NRW bewerben möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss mit bereits abgeschlossener Ausbildung oder die Fachoberschulreife. Weitere Voraussetzungen wie Verantwortungsbewusstsein, charakterliche Stärke, eine gefestigte Persönlichkeit und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen werden vorausgesetzt.
Interessenten für die Ausbildung sowie das Studium im Justizvollzug NRW können am Mittwoch, 21. September von 10.00 – 14:00 Uhr ohne Anmeldung an der Telefonsprechstunde teilnehmen.
Fragen zu der Telefonsprechstunde beantworten gerne die Mitarbeiter der Berufsinformationszentren Solingen unter Tel.: 0212 2355-290 und Wuppertal unter Tel.: 0202 2828-460 oder per Email: Solingen-Wuppertal.BiZ@arbeitsagentur.de