Für persönliche Arbeitslosmeldung Terminvereinbarung empfohlen!
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Seit dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Diese Regelung gilt verbindlich seit dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Stade rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.
Um längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen zu vermeiden, empfiehlt die Agentur für Arbeit Stade ihren Kundinnen und Kunden, vorher über die lokale Hotline 04141 926 900, einen Termin zu vereinbaren.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich.
Agentur für Arbeit Stade, Am Schwingedeich 2, 21680 Stade
Montag – Freitag, 08:00 - 12:30 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr (Donnerstag)
Agentur für Arbeit Bremervörde, Stader Str. 5, 27432 Bremervörde
Dienstag und Mittwoch, 08:00 - 10:00 Uhr
Agentur für Arbeit Buxtehude, An der Este 4, 21614 Buxtehude
Dienstag und Donnerstag, 08:00 - 10:00 Uhr
Agentur für Arbeit Cuxhaven, Holstenplatz 2, 27472 Cuxhaven
Montag, Dienstag und Freitag, 08:00 - 10:00 Uhr
Agentur für Arbeit Rotenburg, Nordstr. 17, 27356 Rotenburg (Wümme)
Montag, Dienstag und Donnerstag, 08:00 - 10:00 Uhr
Agentur für Arbeit Wesermünde, Grimsbystr. 1, 27570 Bremerhaven
Montag, Dienstag und Donnerstag, 08:00 - 10:00 Uhr.
Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend:
Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos:
Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen